Neue Grenzen bei Minijobs ab 1. Januar 2026 - Wenn Du im Bereich Minijobs oder Midijobs arbeitest oder beschäftigst, sind die aktuellen Anpassungen der Verdienstgrenzen für 2026 besonders relevant für Dich.
Die Bundesregierung hat neue Richtlinien zur dynamischen Geringfügigkeitsgrenze beschlossen, die eng mit der Mindestlohnerhöhung verbunden sind.
In diesem Artikel erfährst Du alles Wichtige zu den neuen Grenzen bei Minijobs, der Definition von Midijobs, wie die Gleitzone funktioniert und welche Auswirkungen auf geringfügig entlohnte Beschäftigungen und den Mindestlohn Du beachten musst. Außerdem zeigen wir Dir, wie Du Dein Einkommen richtig einordnest und welche Besonderheiten für Minijobber gelten.
Ab dem 1. Januar 2026 treten neue Regelungen für Minijobs in Kraft. Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Das bedeutet automatisch eine Anpassung der sogenannten dynamischen Geringfügigkeitsgrenze, die Deine maximalen monatlichen Einnahmen im Minijob definiert.
Diese Grenze wird regelmäßig anhand der Mindestlohnentwicklung angepasst, um sicherzustellen, dass Minijobs weiterhin eine klar abgegrenzte Form der geringfügigen Beschäftigung darstellen.
Die neue Minijob Grenze für 2026 liegt bei 603 Euro monatlich, was einem jährlichen Einkommen von 7.236 Euro entspricht. Wenn Du unvorhersehbare Zusatzzahlungen erhältst, etwa durch Überstunden, Krankheitsvertretungen oder einmalige Prämien, ist ein kurzfristiges Überschreiten erlaubt.
In Ausnahmefällen darf Dein Einkommen in einem Minijob für bis zu zwölf Monate maximal 8.442 Euro betragen, ohne dass Dein Beschäftigungsstatus geändert wird.
Was Du über Minijobs wissen solltest
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung, die bestimmte finanzielle Grenzen nicht überschreiten darf. Klassische Minijobs sind häufig in der Gastronomie, im Handel oder im Dienstleistungsbereich zu finden.
Für Dich als Arbeitnehmer bedeutet das: Du bist sozialversicherungsfrei, solange Du unterhalb der Geringfügigkeitsgrenze bleibst, und zahlst lediglich geringfügige Beiträge zur Rentenversicherung, wenn Du keine Befreiung beantragst.
Die Minijob Regelung ist für Arbeitgeber ebenfalls attraktiv, da sie nur Pauschalabgaben leisten, anstatt die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. So bleibt Dein Einkommen transparent, und Dein Arbeitgeber kann Personalkosten kalkulierbar halten.
Midijob – die Gleitzone zwischen Minijob und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung
Wenn Dein monatliches Arbeitsentgelt die neue Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro übersteigt, befindest Du Dich automatisch im Midijob-Bereich, auch Gleitzone genannt. Die Gleitzone erstreckt sich ab 603,01 Euro bis zu einer Obergrenze von 2.000 Euro pro Monat.
Im Midijob gelten angepasste Sozialversicherungsbeiträge: Du zahlst geringere Beiträge als ein normaler Arbeitnehmer, die jedoch mit steigendem Einkommen progressiv ansteigen, bis Du die Vollversicherung erreichst.
Dies bietet Dir als Arbeitnehmer den Vorteil, dass der Übergang in die reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung fließend gestaltet wird, ohne dass Du plötzlich hohe Abgaben leisten musst.
So wird das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt berechnet
Für die Einordnung Deines Jobs in Minijob oder Midijob ist das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt entscheidend. Dabei werden alle planbaren Einnahmen berücksichtigt, also Dein Grundlohn, Sonderzahlungen, Einmalprämien und Zuschläge.
Einmalige Zahlungen, die unregelmäßig auftreten, können zu einem kurzfristigen Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze führen, ohne dass sich Dein Beschäftigungsstatus ändert.
Wichtig: Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, das regelmäßige Arbeitsentgelt zu Beginn der Beschäftigung oder bei Änderungen im Arbeitsvertrag korrekt zu ermitteln. So wird sichergestellt, dass Dein Job als Minijob oder Midijob richtig eingeordnet wird und Du die entsprechenden Rechte und Pflichten kennst.
Dynamische Geringfügigkeitsgrenze – wie sie sich berechnet
Die dynamische Geringfügigkeitsgrenze orientiert sich an der Mindestlohnerhöhung. Seit Oktober 2022 wird sie anhand einer 10-Stunden-Woche berechnet. Dabei wird der aktuelle Mindestlohn mit 130 multipliziert, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet.
Mit dem Mindestlohn von 13,90 Euro ab Januar 2026 ergibt sich folgende Rechnung:
13,90 Euro × 130 ÷ 3 =
603 Euro monatlich
Damit hast Du die neue Minijob Grenze klar vor Augen. Alles, was darüber hinausgeht, gehört in die Gleitzone, also den Midijob-Bereich.
Unvorhersehbares Überschreiten – Ausnahmen bei Minijobs
Falls Dein Einkommen kurzfristig die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet, z.?B. durch Krankheitvertretung oder Bonuszahlungen, bleibt Dein Job weiterhin ein Minijob. Dabei darf das Überschreiten innerhalb von 12 Monaten nicht öfter als in zwei Kalendermonaten auftreten und jeweils die Höhe der Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigen.
Somit kannst Du flexibel bleiben, ohne dass sich Dein Status als Minijobber ändert, selbst wenn Du mal mehr arbeitest oder zusätzliche Zahlungen erhältst.
Mindestlohn und Minijobs – die neue Verbindung
Die Anpassung des Mindestlohns wirkt sich direkt auf die Geringfügige Beschäftigung aus. Mit 13,90 Euro pro Stunde steigen nicht nur die monatlichen Grenzen, sondern auch die jährlichen Einkünfte, die im Rahmen eines Minijobs erlaubt sind.
Diese Verbindung sorgt dafür, dass die gesetzliche Lohnuntergrenze immer mit den finanziellen Grenzen der geringfügigen Beschäftigung harmoniert.
Für Dich bedeutet das konkret: Dein Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Dein Gehalt mindestens dem Mindestlohn entspricht, und gleichzeitig prüfen, ob Du weiterhin unterhalb der Minijob-Grenze bleibst.
Rechte und Pflichten für Minijobber und Midijobber
Wenn Du im Minijob oder Midijob arbeitest, hast Du trotz der geringeren Sozialversicherungsbeiträge Anspruch auf gesetzliche Mindestleistungen:
Urlaubsanspruch
Du bekommst proportional zu Deinen Arbeitstagen gesetzlichen Urlaub.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Auch als geringfügig Beschäftigter bist Du abgesichert.
Beitragszahlung zur Rentenversicherung
Im Minijob nur auf Antrag, im Midijob automatisch gestaffelt.
Außerdem ist es wichtig, dass Du Dein Arbeitsentgelt regelmäßig prüfst und mit den neuen Grenzen vergleichst, um Deine Rechte zu wahren.
Fazit – Neue Minijob Grenze und Midijob-Regelung 2026
Ab 1. Januar 2026 gelten folgende Eckpunkte für Minijobs und Midijobs:
Neue Minijob Grenze: 603 Euro monatlich
Jahresentgelt im Minijob: maximal 7.236 Euro
Unvorhersehbares Überschreiten: bis 8.442 Euro innerhalb von 12 Monaten erlaubt
Midijob-Grenze: 603,01 Euro bis 2.000 Euro pro Monat
Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde
Damit hast Du als Arbeitnehmer klare Orientierung über Minijob, Midijob, geringfügige Beschäftigung, Gleitzone und Mindestlohn. Beachte die neuen Grenzen bei Minijobs und plane Dein Einkommen entsprechend, um keine unliebsamen Überraschungen zu erleben.