Kleingewerbe anmelden – so gehst´s
28.12.2025
Kleingewerbe anmelden – Du spielst mit dem Gedanken, in die Selbstständigkeit zu starten und möchtest ein Kleingewerbe anmelden, bist aber unsicher, wie genau der Ablauf funktioniert?
Keine Sorge: Auch wenn Dich zu Beginn Begriffe wie Finanzamt, Gewerbeamt oder Kammern erschlagen können – wenn Du weißt, worauf es ankommt, ist der Prozess klar nachvollziehbar.
In diesem Leitfaden begleite ich Dich durch jeden einzelnen Schritt, damit Du Dein Kleingewerbe anmelden kannst, ohne den Überblick zu verlieren.
Kleingewerbe anmelden – so gehst Du Schritt für Schritt vor
Du spielst mit dem Gedanken, in die Selbstständigkeit zu starten und möchtest ein Kleingewerbe anmelden, bist aber unsicher, wie genau der Ablauf funktioniert? Keine Sorge: Auch wenn Dich zu Beginn Begriffe wie Finanzamt, Gewerbeamt oder Kammern erschlagen können – wenn Du weißt, worauf es ankommt, ist der Prozess klar nachvollziehbar.
In diesem Leitfaden begleite ich Dich durch jeden einzelnen Schritt, damit Du Dein Kleingewerbe anmelden kannst, ohne den Überblick zu verlieren.
Was bedeutet Kleingewerbe eigentlich?
Wenn Du ein Kleingewerbe anmelden willst, musst Du zunächst ein Gewerbe gründen. Ein Kleingewerbe kommt vor allem dann infrage, wenn Du als Einzelunternehmer startest oder gemeinsam mit anderen eine GbR gründest.
Wichtig ist: Deine Einnahmen dürfen bestimmte Umsatz- und Gewinnhöhen nicht überschreiten. Aktuell gelten dafür die folgenden Obergrenzen:
• bis zu 800.000 EUR Umsatz im Jahr
• bis zu 80.000 EUR Gewinn im Jahr
Gerade wenn Du einfach, flexibel und ohne großen Verwaltungsaufwand starten willst, ist es sinnvoll, ein Kleingewerbe anzumelden. Denn: Du musst Dich nicht ins Handelsregister eintragen lassen, und die Buchführung bleibt überschaubar. Damit sparst Du Zeit, Kosten und Nerven.
Ganz wichtig:
Ein Kleingewerbe ist nicht dasselbe wie ein Kleinunternehmen. Diese Begriffe werden oft verwechselt – stehen aber nicht für das Gleiche.
Kleingewerbe anmelden – wer darf das und warum lohnt es sich?
Sobald Du eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen willst, unterscheidet das Gesetz zwischen freien Berufen und Gewerbe. Das Kleingewerbe ist der einfachste Einstieg in die Gewerbewelt.
Es wird nicht im Handelsregister geführt und unterliegt nicht den handelsrechtlichen Vorschriften des HGB.
Voraussetzung ist erneut, dass Deine Einnahmen diese Grenzen nicht überschreiten:
• maximal 80.000 EUR Gewinn jährlich
• maximal 800.000 EUR Umsatz jährlich
Zusätzlich gelten diese Punkte:
• Du bist volljährig
• Du hast eine Meldeadresse in Deutschland
• Wenn Du kein EU-Bürger bist, brauchst Du eine Aufenthaltserlaubnis
Je nach Branche können außerdem weitere Nachweise erforderlich sein, zum Beispiel im Handwerk oder in genehmigungspflichtigen Tätigkeiten.
Bevor Du Dein Kleingewerbe anmeldest, solltest Du klären:
• Fällt Deine Tätigkeit überhaupt unter Gewerbe oder unter freie Berufe?
• Passt für Dich die Rechtsform Einzelunternehmen oder GbR?
• Willst Du freiwillig ins Handelsregister – oder verzichtest Du bewusst darauf?
• Nutzt Du einen Unternehmensnamen oder trittst Du nur unter Deinem Klarnamen auf?
• Machst Du Deine Buchhaltung selbst oder mit Unterstützung?
Wenn Du diese Punkte geklärt hast, kannst Du konkret Dein Kleingewerbe anmelden.
Kleingewerbe anmelden – Schritt für Schritt erklärt
Viele Gründer sind überrascht, wie unkompliziert es am Ende tatsächlich ist, ein Kleingewerbe anzumelden. Sobald die notwendigen Unterlagen bereitliegen, bist Du schnell durch. Hier ist Deine Schritt-für-Schritt-Checkliste.
Schritt 1: Gewerbeanmeldung
Der erste Schritt ist der Gang zum Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt an Deinem Wohn- oder Geschäftssitz. Dort reichst Du die Anmeldung ein – vor Ort, per Post oder manchmal auch online.
Ein persönlicher Termin hat den Vorteil, dass Fragen sofort geklärt werden.
Einen speziellen „Kleingewerbeschein“ gibt es nicht. Du füllst das Formular GewA 1 aus. Felder zum Handelsregister lässt Du einfach leer. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst Du Deinen Gewerbeschein – und damit ist Dein Unternehmen offiziell aktiv.
Die Gebühren für die Anmeldung variieren je nach Kommune.
Schritt 2: Steuern & Buchhaltung
Nachdem Du Dein Kleingewerbe angemeldet hast, meldet sich automatisch das Finanzamt. Über ELSTER füllst Du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. Dort entscheidest Du auch, ob Du die Kleinunternehmerregelung nutzen möchtest.
Du erhältst anschließend Deine Steuernummer.
Parallel solltest Du die Buchhaltung klären. Dabei hast Du zwei Optionen:
• Du übernimmst sie selbst mit Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware
• Du übergibst sie einem Steuerbüro
Wichtig:
Plane rund 40 Prozent Deiner Gewinne für Steuerzahlungen ein und halte die vereinnahmte Umsatzsteuer separat zurück.
Schritt 3: Mitgliedschaft in IHK oder HWK
Alle Gewerbetreibenden werden automatisch Mitglied in der zuständigen Kammer – entweder Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Je nach Tätigkeit können Genehmigungen notwendig sein. Kläre das frühzeitig.
Schritt 4: Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft
Nach der Gewerbeanmeldung musst Du Dich innerhalb einer Woche bei der Berufsgenossenschaft Deiner Branche registrieren. Sie ist für die gesetzliche Unfallversicherung zuständig.
Schritt 5: Betriebsnummer beantragen (falls Mitarbeiter)
Sobald Du Angestellte beschäftigst – auch Minijobber oder Azubis – benötigst Du eine Betriebsnummer. Diese bekommst Du online bei der Bundesagentur für Arbeit.
Schritt 6: Geschäftskonto einrichten
Trenne private und geschäftliche Finanzen unbedingt. Das schafft Ordnung und Übersicht – und vereinfacht Deine Buchführung deutlich.
Schritt 7: Versicherungen prüfen
Wenn Du ein Kleingewerbe angemeldet hast, bist Du nicht automatisch sozialversichert.
Du solltest Dich daher um Folgendes kümmern:
• Krankenversicherung
• Rentenvorsorge
• Arbeitslosenversicherung (optional)
• Berufsunfähigkeit
Dazu kommen betriebliche Policen wie:
• Betriebshaftpflicht
• Rechtsschutz
• Cyber-Versicherung
• branchenspezifische Gewerbeversicherungen
Schritt 8: Weitere wichtige Hinweise
Nach der Anmeldung Deines Kleingewerbes können folgende Stellen auf Dich zukommen:
• Gewerbeaufsichtsamt
• Gesundheitsamt (z. B. bei Lebensmitteln)
• Baubehörde (bei Umbauten)
Außerdem solltest Du frühzeitig an Website, Impressum, Datenschutz, AGB und Marketing denken.
Bei der Anmeldung wirst Du gefragt, ob Du haupt- oder nebenberuflich startest. Diese Angabe ist rein informativ.
Welche Kosten entstehen, wenn Du ein Kleingewerbe anmeldest?
Die Gebühren bewegen sich je nach Stadt meist zwischen 15 und 60 Euro. Einige Kommunen unterscheiden zusätzlich zwischen Online-Anmeldung, Vor-Ort-Anmeldung oder Team-Gründung.
Kleingewerbe anmelden – Vor- und Nachteile
Vorteile:
• sehr einfache Gründung
• niedrige Kosten
• keine Pflicht zur Bilanzierung
• oft geringere Kammerbeiträge
• häufig keine Gewerbesteuer wegen Freibetrag
Nachteile:
• volle private Haftung
• eingeschränkte Rechtsformwahl
• keine Haftungsbeschränkung
• geringere Attraktivität für Investoren
• Umsatz- und Gewinnobergrenzen
Welche Rechtsformen sind beim Kleingewerbe möglich?
Ein Kleingewerbe selbst ist keine Rechtsform. Möglich sind:
• Einzelunternehmen
• GbR
• Haftungsbeschränkte Formen sind ausgeschlossen.
Überschreitest Du Umsatz- oder Gewinngrenzen, wird:
• das Einzelunternehmen zum e. K.
• die GbR zur OHG
Dann greift automatisch das Handelsrecht.
Buchführung & Steuern im Kleingewerbe
Auch wenn Du ein Kleingewerbe angemeldet hast, zahlst Du Einkommensteuer auf Deinen Gewinn. Zusätzlich fällt Umsatzsteuer an – außer Du nutzt die Kleinunternehmerregelung.
Gewerbesteuer wird erst über 24.500 EUR Gewinn fällig.
Die Buchhaltung erfolgt in der Regel über die Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Das ist deutlich einfacher als eine Bilanz.
Wichtige Fragen rund um das Kleingewerbe
Wer kann ein Kleingewerbe anmelden?
Sobald Du in Deutschland gemeldet bist und eine gewerbliche Tätigkeit starten möchtest, kannst Du ein Kleingewerbe anmelden. Eine zusätzliche Voraussetzung gibt es dafür in der Regel nicht.
Was kann ich als Kleingewerbe anmelden?
Du kannst jede selbstständige Tätigkeit als Kleingewerbe anmelden, solange sie nicht zu den Freien Berufen gehört. Typische Beispiele sind Online-Shops, Dienstleistungen oder Handel.
Wie oft kann ich ein Kleingewerbe anmelden?
Du musst für jedes neue Angebot nicht erneut ein Kleingewerbe anmelden. Mehrere Produkte oder Leistungen können unter einem bestehenden Kleingewerbe laufen.
Was kostet die Anmeldung eines Kleingewerbes?
Wenn Du ein Kleingewerbe anmelden möchtest, hängen die Kosten vom jeweiligen Amt ab. Die Gebühren unterscheiden sich je nach Stadt oder Gemeinde.
Welche Rechtsform ist im Kleingewerbe möglich?
Wenn Du ein Kleingewerbe anmelden willst, kommen vor allem das Einzelunternehmen oder eine GbR in Frage. Diese müssen nicht zwingend ins Handelsregister eingetragen werden.
Zahlt man im Kleingewerbe Umsatzsteuer?
Grundsätzlich fällt Umsatzsteuer an. Wenn Du allerdings die Kleinunternehmerregelung nutzt, kannst Du Dich davon befreien lassen.
Hat man im Kleingewerbe einen Freibetrag?
Für die Gewerbesteuer gilt ein Freibetrag von 24.500 EUR jährlich. Bleibt Dein Gewinn darunter, zahlst Du in der Regel keine Gewerbesteuer.
Fazit: Kleingewerbe anmelden – Dein smarter Einstieg in die Selbstständigkeit
Wenn Du unkompliziert und mit überschaubarem Risiko in die Selbstständigkeit starten möchtest, ist es eine sehr gute Option, ein Kleingewerbe anzumelden. Du bleibst flexibel, kannst die Geschäftsidee testen und hältst den administrativen Aufwand gering. Wichtig ist nur, dass Du die rechtlichen Rahmenbedingungen kennst, Deine Buchhaltung sauber organisierst und die passenden Versicherungen wählst.
So legst Du die Basis dafür, dass Dein Business strukturiert, professionell und nachhaltig wachsen kann.

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