Vorsteuerabzug als Kleinunternehmer: Regeln 2026 und Wechsel

Vorsteuerabzug und Kleinunternehmerregelung: warum Kleinunternehmer keine Vorsteuer ziehen, welche Grenzen seit 2025 gelten und wann sich der Verzicht lohnt.

JB

Aktualisiert am 17.10.2026

Was Selbstständige über den Vorsteuerabzug in Verbindung mit der Kleinunternehmerregelung wissen müssen

Der Vorsteuerabzug ist für die meisten Unternehmen selbstverständlich: Die Umsatzsteuer auf Einkäufe holen sie sich vom Finanzamt zurück. Wer als Selbstständiger die Kleinunternehmerregelung nutzt, hat diese Möglichkeit nicht. Das kann ein Vorteil sein, weil Buchhaltung und Rechnungen einfacher werden, aber auch ein Nachteil, wenn du viel investierst oder vor allem Geschäftskunden hast.

In diesem Ratgeber erfährst du, wie der Vorsteuerabzug funktioniert, warum Kleinunternehmer ihn nicht nutzen dürfen, welche Umsatzgrenzen seit 2025 gelten und wann sich ein freiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung lohnt. Ein Rechenbeispiel zeigt den Unterschied in Zahlen. Stand der Angaben ist Oktober 2026.

So funktioniert der Vorsteuerabzug

Unternehmer, die der Regelbesteuerung unterliegen, stellen ihren Kunden Umsatzsteuer in Rechnung und führen sie an das Finanzamt ab. Gleichzeitig zahlen sie selbst Umsatzsteuer, wenn sie Waren oder Leistungen für ihr Unternehmen einkaufen. Diese gezahlte Steuer heißt Vorsteuer. Sie wird mit der vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnet, an das Finanzamt geht nur die Differenz. Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, erstattet das Finanzamt den Überschuss.

Voraussetzung ist nach § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG) unter anderem eine ordnungsgemäße Rechnung nach den §§ 14 und 14a UStG und dass die Leistung für dein Unternehmen bezogen wurde. Bei Anzahlungen kannst du die Vorsteuer abziehen, sobald Rechnung und Zahlung vorliegen. Einen ausführlichen Überblick über Voraussetzungen und Sonderfälle bietet der Ratgeber zum Vorsteuerabzug bei Selbstständigen von Lexware.

Die Kleinunternehmerregelung seit 2025

Zum 1. Januar 2025 wurde die Kleinunternehmerregelung in § 19 UStG neu gefasst. Die wichtigsten Punkte:

  • Vorjahresumsatz: höchstens 25.000 Euro.
  • Umsatz im laufenden Jahr: höchstens 100.000 Euro. Wird diese Grenze im Laufe des Jahres überschritten, endet die Kleinunternehmerregelung bereits mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.
  • Steuerbefreiung: Die Umsätze von Kleinunternehmern sind seitdem steuerfrei. Früher hieß es, die Steuer werde „nicht erhoben“.
  • Weniger Pflichten: Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Jahreserklärung entfallen in der Regel.

Für Gründer im ersten Jahr kommt es darauf an, dass der voraussichtliche Umsatz die Grenze von 25.000 Euro nicht übersteigt. Wer auch in anderen EU-Staaten als Kleinunternehmer tätig sein möchte, findet Details in unserem Beitrag zur EU-Kleinunternehmerregelung 2026.

Ein häufiger Irrtum zur Buchführung

Die Kleinunternehmerregelung ist eine umsatzsteuerliche Vereinfachung. Ob du eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen darfst oder bilanzieren musst, hängt dagegen von Rechtsform und Größe ab, etwa von der Eintragung ins Handelsregister oder den Grenzen der Abgabenordnung. Auch Selbstständige mit Regelbesteuerung nutzen häufig die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.

Warum Kleinunternehmer keinen Vorsteuerabzug haben

Nach § 15 Abs. 2 UStG ist die Vorsteuer für Eingangsleistungen ausgeschlossen, die für steuerfreie Umsätze verwendet werden. Da die Umsätze von Kleinunternehmern steuerfrei sind, greift dieser Ausschluss. Der Gedanke dahinter: Wer seinen Kunden keine Umsatzsteuer berechnet, soll sich auch keine Umsatzsteuer vom Finanzamt erstatten lassen.

Praktisch bedeutet das: Die Umsatzsteuer auf Laptop, Software, Material oder Beratung ist für dich ein Kostenbestandteil. Du buchst Ausgaben brutto als Betriebsausgaben. Einkommensteuerlich mindern sie also trotzdem deinen Gewinn, nur die Erstattung der Vorsteuer entfällt.

Rechnungen als Kleinunternehmer

Auf deinen Rechnungen darfst du keine Umsatzsteuer ausweisen. Stattdessen gibst du einen Hinweis auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer an, zum Beispiel mit Verweis auf § 19 UStG. Weist du versehentlich Umsatzsteuer aus, schuldest du diesen Betrag dem Finanzamt, ohne Vorsteuer abziehen zu dürfen. Seit 2025 musst du außerdem E-Rechnungen empfangen können. Mehr dazu erklärt unser Beitrag zur E-Rechnungspflicht.

Rechenbeispiel: Kleinunternehmerin oder Regelbesteuerung

Eine Grafikdesignerin startet ihre Selbstständigkeit und kauft im ersten Jahr Ausstattung für 6.000 Euro netto (Rechner, Monitor, Software). Ihre Kunden sind überwiegend Unternehmen. Sie erwartet 22.000 Euro Umsatz.

Position Kleinunternehmerin Regelbesteuerung (19 %)
Einkauf Ausstattung 7.140 Euro brutto als Kosten 6.000 Euro netto, 1.140 Euro Vorsteuer
Rechnung an Kunden 22.000 Euro ohne Umsatzsteuer 22.000 Euro netto plus 4.180 Euro Umsatzsteuer
Zahllast an das Finanzamt 0 Euro 4.180 Euro minus 1.140 Euro = 3.040 Euro
Belastung für Geschäftskunden keine, aber auch keine Vorsteuer neutral, da Kunden Vorsteuer ziehen

Für Geschäftskunden mit Vorsteuerabzug ist die ausgewiesene Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Die Designerin könnte bei Regelbesteuerung also denselben Nettopreis verlangen und würde zusätzlich die 1.140 Euro Vorsteuer erstattet bekommen. Dafür hat sie mehr Aufwand mit Voranmeldungen. Bei Privatkunden ist die Lage umgekehrt: Dort macht die Umsatzsteuer den Preis teurer, und die Kleinunternehmerregelung ist oft im Vorteil.

Freiwillig verzichten: Wann sich der Wechsel lohnt

Du kannst nach § 19 Abs. 3 UStG auf die Kleinunternehmerregelung verzichten. Die Erklärung gegenüber dem Finanzamt ist bis Ende Februar des zweiten Kalenderjahres nach dem betreffenden Jahr möglich und bindet dich für mindestens fünf Kalenderjahre. Ein Verzicht kann sinnvoll sein, wenn:

  • du überwiegend an Unternehmen mit Vorsteuerabzug verkaufst,
  • in der Startphase hohe Investitionen mit viel Vorsteuer anfallen,
  • du absehbar schnell über die Umsatzgrenzen wachsen wirst,
  • du Waren mit dem ermäßigten Steuersatz verkaufst, aber Einkäufe mit dem vollen Satz tätigst.

Rechne vor der Entscheidung mehrere Jahre durch und beziehe Kundenstruktur, Investitionsplanung und Verwaltungsaufwand ein. Eine Steuerberatung kann dir dabei helfen, die fünfjährige Bindung realistisch einzuschätzen.

Checkliste für deine Entscheidung

  1. Wie hoch ist der Anteil deiner Kunden, die selbst Unternehmer mit Abzugsberechtigung sind?
  2. Welche Anschaffungen planst du in den nächsten drei bis fünf Jahren, und wie viel Umsatzsteuer steckt darin?
  3. Wie schnell wächst dein Umsatz voraussichtlich, und wann würdest du die Grenzen ohnehin überschreiten?
  4. Hast du Zeit und Werkzeuge für monatliche oder vierteljährliche Voranmeldungen?
  5. Wirkt ein Preis ohne Umsatzsteuer für deine Privatkunden als echter Wettbewerbsvorteil?

Wer sich für die Regelbesteuerung entscheidet, sollte die Buchhaltung von Anfang an digital organisieren, damit Belege, Rechnungen und Voranmeldungen ohne großen Zusatzaufwand zusammenpassen. Einen Überblick über passende Programme gibt unser Beitrag Buchhaltung online: Software, Kosten und Pflichten. Auch als Kleinunternehmer lohnt sich eine saubere Ablage, denn das Finanzamt kann die Einhaltung der Umsatzgrenzen jederzeit prüfen.

Was beim Wechsel mit der Vorsteuer passiert

Wechselst du von der Kleinunternehmerregelung zur Regelbesteuerung, weil du die Grenzen überschreitest oder freiwillig verzichtest, darfst du Vorsteuer grundsätzlich für Leistungen abziehen, die du ab dem Wechsel für steuerpflichtige Umsätze verwendest. Rechnungen aus der Kleinunternehmerzeit kannst du nicht nachträglich voll geltend machen.

Eine Ausnahme bildet die Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG: Nutzt du ein teureres Wirtschaftsgut, etwa eine Maschine oder ein Fahrzeug, nach dem Wechsel weiter für steuerpflichtige Umsätze, kann ein anteiliger Vorsteuerabzug für den verbleibenden Berichtigungszeitraum möglich sein. Das gilt umgekehrt auch beim Wechsel in die Kleinunternehmerregelung: Dann kann es zu einer anteiligen Rückzahlung früher abgezogener Vorsteuer kommen. Für kleine Beträge gelten Bagatellgrenzen. Lass solche Fälle von einer Steuerberatung prüfen.

Typische Fehler und wie du sie vermeidest

  • Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweisen: führt zu einer Steuerschuld, ohne dass du Vorsteuer ziehen darfst.
  • Grenzen falsch berechnen: maßgeblich ist der Gesamtumsatz nach vereinnahmten Entgelten, nicht der Gewinn.
  • Wachstum unterschätzen: Wer die 100.000-Euro-Grenze im laufenden Jahr überschreitet, muss ab diesem Umsatz sofort Umsatzsteuer berechnen.
  • Verzicht ohne Planung: Die fünfjährige Bindung gilt auch dann, wenn sich die Kundenstruktur ändert.

Weitere Grundlagen für den Start findest du in unserem Ratgeber Steuern als Selbstständiger im ersten Jahr.

Häufige Fragen

Haben Kleinunternehmer Anspruch auf Vorsteuerabzug?

Nein. Da ihre Umsätze steuerfrei sind, ist der Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 2 UStG ausgeschlossen. Die gezahlte Umsatzsteuer zählt als Teil der Betriebsausgaben.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Vor allem bei Privatkunden, geringen Investitionen und niedrigem Umsatz. Hast du überwiegend Geschäftskunden oder hohe Anschaffungen, kann die Regelbesteuerung günstiger sein.

Wann fällt man aus der Kleinunternehmerregelung heraus?

Wenn der Vorjahresumsatz 25.000 Euro überschritten hat oder der Umsatz im laufenden Jahr 100.000 Euro übersteigt. Im zweiten Fall endet die Regelung sofort mit dem Umsatz, der die Grenze überschreitet.

Wann kann ich zur Kleinunternehmerregelung wechseln?

Ein Wechsel ist möglich, wenn die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Hast du zuvor auf die Regelung verzichtet, musst du die fünfjährige Bindungsfrist beachten. Bei Wirtschaftsgütern, für die du Vorsteuer gezogen hast, kann eine Vorsteuerberichtigung nötig werden.

Fazit

Der Vorsteuerabzug ist für Kleinunternehmer ausgeschlossen, weil ihre Umsätze seit 2025 steuerfrei sind. Ob das ein Nachteil ist, hängt von deiner Kundenstruktur und deinen Investitionen ab. Rechne beide Varianten für mehrere Jahre durch, beachte die Grenzen von 25.000 und 100.000 Euro und triff die Entscheidung für oder gegen den Verzicht bewusst, denn sie bindet dich fünf Jahre.

Quellen

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· 6 Min. Lesezeit

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