Die GWG-Grenze liegt 2026 unverändert bei 800 Euro netto: Bis zu diesem Betrag darfst du ein selbstständig nutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung komplett als Betriebsausgabe abziehen. Dazu kommen die 250-Euro-Grenze für Kleinstbeträge und der Sammelposten für Anschaffungen über 250 bis 1.000 Euro. Wer die drei Grenzen sicher anwendet, spart sich jahrelange Abschreibungen und bringt die Ausgaben sofort in die Steuererklärung.
In diesem Ratgeber erfährst du, welche Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) im Oktober 2026 gelten, was im Jahressteuergesetz 2026 gerade diskutiert wird und warum die GWG-Grenze auch für Kleinunternehmer immer netto gerechnet wird. Du bekommst Beispiele für Laptop, Monitor, Software und Bürostuhl, eine Tabelle aller Optionen, eine Schritt-für-Schritt-Entscheidung und die typischen Fehler, die bei Betriebsprüfungen auffallen.
GWG-Grenze 2026: die aktuellen Wertgrenzen im Überblick
Rechtsgrundlage für geringwertige Wirtschaftsgüter ist § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG. Die Beträge gelten seit dem 1. Januar 2018 und wurden seitdem nicht verändert. Geplante Erhöhungen, etwa auf 1.000 Euro, wurden in früheren Gesetzgebungsverfahren wieder gestrichen.
Die drei Grenzen, die du kennen musst
- Bis 250 Euro netto: Sofortabzug als Betriebsausgabe, keine besonderen Aufzeichnungspflichten.
- Über 250 bis 800 Euro netto: Sofortabschreibung als GWG möglich, aber das Wirtschaftsgut muss mit Anschaffungstag und Anschaffungskosten aufgezeichnet werden.
- Über 250 bis 1.000 Euro netto: Alternativ Sammelposten, der über fünf Jahre mit je 20 Prozent aufgelöst wird.
Alles über 800 Euro, das nicht in einen Sammelposten wandert, schreibst du über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ab. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft werden, ist dabei auch die degressive AfA mit bis zu 30 Prozent möglich.
Aktuelle Diskussion: Anhebung auf 1.200 Euro ab 2027?
Im Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2026 hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 vorgeschlagen, die GWG-Grenze auf 1.200 Euro anzuheben. Gelten soll das für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft werden. Im Gegenzug soll der Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG wegfallen.
Die Bundesregierung hat in ihrer Gegenäußerung lediglich eine Prüfung zugesagt. Beschlossen ist damit nichts. Die abschließende Beratung im Bundestag ist für November 2026 geplant. Für alle Anschaffungen im Jahr 2026 gilt in jedem Fall die GWG-Grenze von 800 Euro. Prüfe vor größeren Käufen zum Jahreswechsel, ob die Anhebung tatsächlich ins Gesetz aufgenommen wurde.

Voraussetzungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
Nicht alles, was weniger als 800 Euro kostet, ist automatisch ein GWG. Das Gesetz knüpft die Sofortabschreibung an mehrere Bedingungen, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen.
Bewegliches, abnutzbares Anlagevermögen
Das Wirtschaftsgut muss zum Anlagevermögen gehören, also dauerhaft im Betrieb genutzt werden. Waren, die du weiterverkaufst, sind Umlaufvermögen und fallen nicht darunter. Außerdem muss es beweglich sein und sich abnutzen. Typische GWG sind Büromöbel, Werkzeuge, Kleingeräte, Telefone oder Kaffeemaschinen im Büro.
Immaterielle Wirtschaftsgüter wie Lizenzen sind grundsätzlich nicht beweglich. Eine Ausnahme macht die Finanzverwaltung bei Software: Computerprogramme mit Anschaffungskosten bis 800 Euro werden als sogenannte Trivialprogramme behandelt und wie bewegliche Wirtschaftsgüter eingeordnet.
Selbstständige Nutzbarkeit
Der wichtigste Prüfpunkt ist die selbstständige Nutzbarkeit. Ein Wirtschaftsgut ist nach § 6 Abs. 2 EStG nicht selbstständig nutzbar, wenn es nur zusammen mit anderen Anlagegütern genutzt werden kann und mit ihnen technisch abgestimmt ist. Ein Bürostuhl funktioniert allein, ein einzelnes Regalboden-Element eines Systemregals dagegen nicht.
Klassisches Beispiel aus der Rechtsprechung ist der Computerdrucker: Der Bundesfinanzhof hat ihn als nicht selbstständig nutzbar eingestuft, weil er nur mit einem Rechner funktioniert. Für Computer-Hardware spielt das heute in der Praxis eine geringere Rolle, weil die Finanzverwaltung für Hardware und Software eine Nutzungsdauer von einem Jahr akzeptiert. Mehr dazu im Abschnitt zu den Beispielen.
Netto-Anschaffungskosten als Maßstab
Für die GWG-Grenze zählen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der darin enthaltenen Vorsteuer. Zu den Anschaffungskosten gehören auch Nebenkosten wie Versand, Lieferung oder Montage. Rabatte und Skonto mindern sie. Ein Monitor für 780 Euro netto plus 25 Euro Versand liegt also mit 805 Euro über der GWG-Grenze.
Einlagen und gemischte Nutzung
Die Sofortabschreibung gilt nicht nur für Käufe. Bringst du einen Gegenstand aus deinem Privatvermögen in den Betrieb ein, etwa einen Schreibtisch, den du vorher privat genutzt hast, tritt der Einlagewert an die Stelle der Anschaffungskosten. Liegt er unter 800 Euro, kann auch die Einlage ein GWG sein.
Nutzt du ein Wirtschaftsgut teilweise privat, gehört es nur dann zum Betriebsvermögen, wenn der betriebliche Anteil überwiegt oder du es bewusst als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelst. Den privaten Anteil musst du anschließend herausrechnen. Bei Smartphones und Tablets ist eine realistische Schätzung des privaten Anteils üblich, die du begründen können solltest.
GWG-Grenze für Kleinunternehmer: netto oder brutto?
Hier herrscht oft Verwirrung. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG darfst du keine Vorsteuer abziehen, deshalb gehört die gezahlte Umsatzsteuer bei dir zu den Anschaffungskosten. Für die Frage, ob die GWG-Grenze überschritten ist, rechnest du trotzdem immer netto, also ohne die enthaltene Umsatzsteuer.
Das ergibt sich aus dem Wortlaut von § 6 Abs. 2 EStG: Maßgeblich sind die Anschaffungskosten „vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag“. Ob du diese Vorsteuer tatsächlich abziehen kannst, spielt für die Grenze keine Rolle. Abziehen darfst du als Kleinunternehmer aber den vollen Bruttobetrag, weil die Umsatzsteuer für dich echte Kosten sind.
Rechenbeispiel für Kleinunternehmer
Du kaufst als Kleinunternehmerin einen Bürostuhl für 940 Euro brutto. Der Nettobetrag bei 19 Prozent Umsatzsteuer liegt bei 789,92 Euro und damit unter 800 Euro. Der Stuhl ist ein GWG, und du ziehst im Anschaffungsjahr die vollen 940 Euro als Betriebsausgabe ab.
Bei 19 Prozent Umsatzsteuer liegt die Bruttogrenze damit bei 952 Euro. Bei Waren mit 7 Prozent Umsatzsteuer wären es 856 Euro. Wann sich der Wechsel aus der Kleinunternehmerregelung wegen des Vorsteuerabzugs lohnt, ist eine eigene Rechnung, die du bei größeren Investitionen anstellen solltest.
Wahlrechte: Sofortabzug, Sammelposten oder normale AfA
Das Gesetz gibt dir Wahlrechte. Du musst die Sofortabschreibung nicht nutzen und kannst je nach Gewinnsituation entscheiden, ob du die Kosten sofort oder verteilt geltend machst.
Wahlrecht 1: GWG-Sofortabschreibung pro Wirtschaftsgut
Die Sofortabschreibung bis 800 Euro ist ein Wahlrecht, das du für jedes Wirtschaftsgut einzeln ausüben kannst. Du kannst also den Bürostuhl sofort abziehen und den gleich teuren Aktenschrank über die Nutzungsdauer abschreiben. Das kann sinnvoll sein, wenn du in einem Verlustjahr Abschreibungen in spätere, gewinnstärkere Jahre verschieben willst.
Wahlrecht 2: Sammelposten pro Wirtschaftsjahr
Der Sammelposten nach § 6 Abs. 2a EStG funktioniert anders. Entscheidest du dich in einem Wirtschaftsjahr für den Sammelposten, musst du ihn einheitlich für alle Wirtschaftsgüter über 250 bis 1.000 Euro dieses Jahres anwenden. Ein Bürostuhl für 600 Euro wandert dann ebenfalls in den Pool und kann nicht mehr sofort abgeschrieben werden. Güter bis 250 Euro darfst du weiterhin sofort abziehen.
Der Sammelposten wird im Bildungsjahr und in den vier folgenden Jahren mit je einem Fünftel aufgelöst. Eine zeitanteilige Kürzung im ersten Jahr gibt es nicht. Verkaufst du ein Wirtschaftsgut aus dem Pool oder geht es kaputt, bleibt der Sammelposten unverändert und wird planmäßig weiter aufgelöst.
Wahlrecht 3: normale Abschreibung
Du kannst auch auf beide Vereinfachungen verzichten und regulär über die Nutzungsdauer abschreiben. Das ist bei Gütern über 1.000 Euro ohnehin Pflicht. Für Güter zwischen 800 und 1.000 Euro mit kurzer Nutzungsdauer kann die normale AfA schneller sein als der fünfjährige Sammelposten.
Tabelle: alle Optionen nach Betrag
Die folgende Übersicht zeigt, welche Wege dir je nach Netto-Anschaffungskosten offenstehen. Sie gilt für Anschaffungen im Jahr 2026.
| Netto-Anschaffungskosten | Sofortabzug | Sammelposten | Normale AfA | Aufzeichnung |
|---|---|---|---|---|
| bis 250 € | ja | nicht nötig, Sofortabzug bleibt erlaubt | ja | keine besondere Pflicht |
| über 250 € bis 800 € | ja, als GWG (nur ohne Sammelposten im Jahr) | ja, 5 Jahre je 20 % | ja | Verzeichnis oder Buchführung |
| über 800 € bis 1.000 € | nein | ja, 5 Jahre je 20 % | ja, linear oder degressiv | Anlagenverzeichnis |
| über 1.000 € | nein | nein | ja, linear oder degressiv | Anlagenverzeichnis |
In der Praxis wählen die meisten Selbstständigen die GWG-Sofortabschreibung bis 800 Euro und verzichten auf den Sammelposten. Der Pool lohnt sich vor allem, wenn du in einem Jahr viele Güter zwischen 800 und 1.000 Euro kaufst und dafür sonst längere Nutzungsdauern hättest.

Verzeichnis und Nachweise für GWG
Für geringwertige Wirtschaftsgüter über 250 Euro verlangt § 6 Abs. 2 EStG ein laufend geführtes Verzeichnis mit dem Tag der Anschaffung und den Anschaffungskosten. Die Pflicht entfällt, wenn sich diese Angaben bereits aus der Buchführung ergeben.
Wer seine Belege digital erfasst und auf ein eigenes Konto für GWG bucht, erfüllt die Anforderung in der Regel automatisch. In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung weist du GWG und Sammelposten in der Anlage EÜR beziehungsweise in der Anlage AVEÜR aus. Wie du das in der Praxis organisierst, zeigt unser Ratgeber zur Buchhaltung für Einzelunternehmen.
Was in das Verzeichnis gehört
- genaue Bezeichnung des Wirtschaftsguts, zum Beispiel „Bürostuhl Modell X, Seriennummer“
- Tag der Anschaffung oder Lieferung
- Netto-Anschaffungskosten inklusive Nebenkosten
- gewählte Methode: GWG-Sofortabzug, Sammelposten oder AfA
- Verweis auf die Rechnung bzw. Belegnummer
Die Rechnung selbst musst du nach den Aufbewahrungsfristen der Abgabenordnung aufbewahren. Eine automatisierte Belegerfassung erleichtert das, wie unser Beitrag zur OCR in der Buchhaltung zeigt.
Beispiele: Laptop, Monitor, Software und Bürostuhl
An konkreten Fällen wird schnell klar, wie die GWG-Grenze in der Praxis wirkt. Alle Beträge sind netto, sofern nicht anders angegeben.
Laptop für 1.400 Euro
Ein Laptop für 1.400 Euro liegt deutlich über der GWG-Grenze und über dem Sammelposten. Trotzdem musst du ihn nicht über drei Jahre verteilen. Nach dem BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022 darfst du für Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung eine Nutzungsdauer von einem Jahr ansetzen. Du schreibst den Laptop damit im Jahr der Anschaffung vollständig ab.
Wichtig: Steuerlich ist das keine GWG-Sofortabschreibung, sondern eine normale AfA mit verkürzter Nutzungsdauer. Der Laptop gehört deshalb ins Anlagenverzeichnis.
Monitor für 350 Euro
Ein Monitor zählt nach dem BMF-Schreiben ebenfalls zur begünstigten Computerhardware. Du kannst ihn über die einjährige Nutzungsdauer abschreiben. Ob er als GWG eigenständig nutzbar wäre, musst du dadurch nicht mehr klären. Unterhalb von 800 Euro ist das Ergebnis ohnehin gleich: Die Kosten wirken sich vollständig im Anschaffungsjahr aus.
Software für 590 Euro
Eine gekaufte Softwarelizenz für 590 Euro gilt als Trivialprogramm und ist damit ein GWG. Zusätzlich greift auch hier die einjährige Nutzungsdauer aus dem BMF-Schreiben. Software im Abo, also monatliche oder jährliche Gebühren für Cloud-Dienste, ist dagegen kein Wirtschaftsgut, sondern laufender Aufwand, den du direkt als Betriebsausgabe buchst. Welche Tools sich für die Buchhaltung eignen, zeigt unser Überblick Buchhaltung online.
Bürostuhl für 690 Euro und Schreibtisch für 1.150 Euro
Der Bürostuhl ist selbstständig nutzbar und liegt unter 800 Euro. Er ist ein klassisches GWG und du ziehst die 690 Euro im Anschaffungsjahr ab. Der Schreibtisch für 1.150 Euro liegt über dem Sammelposten. Du schreibst ihn nach der amtlichen AfA-Tabelle über 13 Jahre ab, linear mit rund 88 Euro pro Jahr oder degressiv mit 23,08 Prozent im ersten Jahr.
Rechenbeispiel: Sofortabzug oder Sammelposten?
Eine Gründerin kauft 2026 einen Bürostuhl für 690 Euro, ein Smartphone-Zubehörpaket für 180 Euro und ein Rollregal für 950 Euro. Ohne Sammelposten zieht sie 690 und 180 Euro sofort ab, das Regal schreibt sie über 13 Jahre ab. Bei Kauf im Februar zählen elf Monate: 950 Euro geteilt durch 13 Jahre mal 11/12 ergibt rund 67 Euro AfA. Im ersten Jahr sind das zusammen etwa 937 Euro.
Mit Sammelposten landen Stuhl und Regal im Pool: 1.640 Euro, davon 20 Prozent im ersten Jahr, also 328 Euro. Dazu kommen die 180 Euro für das Zubehör als Sofortabzug. Ergebnis: 508 Euro. Der Sammelposten ist hier klar schlechter, weil er den teuren Stuhl ausbremst.

GWG-Grenze in der Praxis: Schritt-für-Schritt-Entscheidung
Mit dieser Reihenfolge prüfst du jede Anschaffung in wenigen Minuten. Sie hilft dir auch, die Entscheidung später gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar zu machen.
- Anlagevermögen prüfen: Nutzt du das Gut dauerhaft im Betrieb? Wenn du es weiterverkaufst, ist es Ware und kein GWG.
- Selbstständige Nutzbarkeit prüfen: Funktioniert das Gut allein, oder ist es technisch fest mit anderen Geräten verbunden?
- Netto-Anschaffungskosten ermitteln: Kaufpreis ohne Umsatzsteuer plus Nebenkosten, abzüglich Rabatte und Skonto. Das gilt auch für Kleinunternehmer.
- Sonderregel Computer prüfen: Handelt es sich um Hardware oder Software, kannst du die einjährige Nutzungsdauer nutzen, unabhängig vom Betrag.
- Betrag einordnen: Bis 250 Euro sofort abziehen, bis 800 Euro GWG oder Sammelposten, bis 1.000 Euro Sammelposten oder AfA, darüber AfA.
- Jahresentscheidung Sammelposten treffen: Prüfe alle Anschaffungen des Jahres gemeinsam, weil der Sammelposten einheitlich gilt.
- Gewinnsituation berücksichtigen: In gewinnstarken Jahren lohnt der Sofortabzug, in Verlustjahren kann eine Verteilung sinnvoll sein.
- Dokumentieren: Trage Datum, Betrag und Methode in Buchhaltung oder Verzeichnis ein und lege die Rechnung ab.
Steuerlich gilt dieser Ablauf für Einzelunternehmen, Freiberufler und Kapitalgesellschaften gleichermaßen. Wie sich die Betriebsausgaben auf deine persönliche Steuer auswirken, erklärt unser Artikel zur Einkommensteuer für Selbstständige.
Checkliste vor dem Kauf
- Rechnung auf das Unternehmen ausgestellt, mit allen Pflichtangaben
- Netto-Betrag inklusive Versand unter 800 Euro geprüft
- Bei Bundles geklärt, ob mehrere selbstständige Güter oder ein einheitliches Gut vorliegen
- Lieferdatum notiert, denn es bestimmt das Anschaffungsjahr
- Entscheidung zum Sammelposten für das gesamte Jahr getroffen
- Gemischte private Nutzung beachtet und nur den betrieblichen Anteil angesetzt
Typische Fehler bei der GWG-Grenze
Bei Betriebsprüfungen und in Steuerbescheiden fallen immer wieder dieselben Fehler auf. Viele davon kosten nicht nur Geld, sondern auch Zeit für Korrekturen.
- Brutto statt netto gerechnet: Ein Gut für 900 Euro brutto ist mit 756,30 Euro netto ein GWG. Wer brutto prüft, verschenkt die Sofortabschreibung.
- Nebenkosten vergessen: Versand- oder Montagekosten erhöhen die Anschaffungskosten und können die GWG-Grenze knapp überschreiten.
- Gesamtpreis künstlich aufgeteilt: Wer eine einheitliche Anlage in mehrere Rechnungen zerlegt, riskiert, dass das Finanzamt sie als ein Wirtschaftsgut wertet.
- Sammelposten gemischt mit Sofortabzug: Im selben Jahr GWG zwischen 250 und 800 Euro sofort abschreiben und zugleich einen Sammelposten bilden ist nicht zulässig.
- Verkauf aus dem Sammelposten ausgebucht: Der Pool wird nicht vermindert, wenn ein Gut ausscheidet.
- Abo-Software als GWG behandelt: Laufende Gebühren sind Betriebsausgaben, kein Wirtschaftsgut.
- Auf Gesetzesvorschläge vorgegriffen: Die diskutierte Anhebung auf 1.200 Euro ist nicht beschlossen und gilt für 2026 in keinem Fall.
Weitere typische Stolpersteine in der Buchhaltung beschreibt unser Artikel Buchhaltung für Startups: 10 Fehler. Die Darstellung hier ersetzt keine individuelle Beratung. Bei Grenzfällen, etwa Bundles oder gemischter Nutzung, sollte ein Steuerberater den Einzelfall prüfen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die GWG-Grenze 2026?
Die GWG-Grenze beträgt 2026 weiterhin 800 Euro netto. Bis zu diesem Betrag kannst du selbstständig nutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter sofort abschreiben. Eine Anhebung auf 1.200 Euro ab 2027 wird diskutiert, ist aber noch nicht beschlossen.
Gilt die 800-Euro-Grenze netto oder brutto?
Maßgeblich ist immer der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer. Das gilt auch für Kleinunternehmer, die keine Vorsteuer abziehen dürfen. Sie können bei 19 Prozent Umsatzsteuer also Güter bis 952 Euro brutto sofort abziehen, und zwar mit dem vollen Bruttobetrag.
Muss ich GWG unter 250 Euro aufzeichnen?
Nein, für Wirtschaftsgüter bis 250 Euro netto gibt es keine besondere Aufzeichnungspflicht. Du buchst sie wie jede andere Betriebsausgabe mit Beleg. Erst über 250 Euro brauchst du Anschaffungstag und Anschaffungskosten im Verzeichnis oder in der Buchführung.
Kann ich zwischen GWG-Abschreibung und Sammelposten wechseln?
Die Entscheidung triffst du für jedes Wirtschaftsjahr neu. Innerhalb eines Jahres musst du den Sammelposten aber einheitlich für alle Güter über 250 bis 1.000 Euro anwenden. Im Folgejahr kannst du wieder die GWG-Sofortabschreibung wählen.
Ist ein Laptop über 800 Euro ein GWG?
Nein, ein Laptop über 800 Euro netto ist kein GWG. Du kannst ihn aber nach dem BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer digitaler Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr abschreiben. Das Ergebnis ist im Anschaffungsjahr ähnlich wie eine Sofortabschreibung.
Gilt die GWG-Grenze auch für gebrauchte Gegenstände?
Ja, auch gebrauchte Wirtschaftsgüter können GWG sein, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind deine tatsächlichen Anschaffungskosten. Bei Einlagen aus dem Privatvermögen gilt der Einlagewert.
Fazit
Die GWG-Grenze bleibt 2026 bei 800 Euro netto, ergänzt um die 250-Euro-Grenze und den Sammelposten bis 1.000 Euro. Für die meisten Gründer ist die Sofortabschreibung pro Wirtschaftsgut der einfachste und schnellste Weg, Anschaffungen steuerlich wirksam zu machen. Computer und Software kannst du dank der einjährigen Nutzungsdauer sogar unabhängig vom Betrag im ersten Jahr abschreiben.
Behalte das Jahressteuergesetz 2026 im Blick: Kommt die Anhebung auf 1.200 Euro mit gleichzeitigem Wegfall des Sammelpostens, ändern sich die Spielregeln ab 2027. Bis dahin gilt: netto rechnen, Nebenkosten einbeziehen, Sammelposten bewusst entscheiden und alles sauber dokumentieren.
Quellen
- § 6 EStG – Bewertung, GWG und Sammelposten (gesetze-im-internet.de)
- § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung
- § 9b EStG – Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug
- IHK Erfurt: BMF-Schreiben zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
- Ebner Stolz: Stellungnahme des Bundesrats zum Jahressteuergesetz 2026
