Das AVGS-Gründercoaching ist für viele Menschen, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen, der erste Schritt: Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) aus, mit dem du ein Coaching bei einem zugelassenen Träger besuchst. Für dich ist es kostenlos, die Kosten trägt die Behörde.
In diesem Artikel erfährst du, wer einen Gutschein bekommen kann, wie du ihn beantragst, was im Coaching passiert, wie es mit Businessplan, Tragfähigkeitsbescheinigung und Gründungszuschuss zusammenhängt und woran du einen seriösen Anbieter erkennst. Alle Angaben entsprechen dem Stand Oktober 2026.
Was ist ein AVGS-Gründercoaching?
Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III. Danach kann die Agentur für Arbeit Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung fördern, ausdrücklich auch zur „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit“. Über den Gutschein legt die Behörde Ziel, Inhalt und oft auch den Umfang der Maßnahme fest. Mit dem Gutschein wählst du einen Träger, dessen Maßnahme nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen ist.
Im Gründercoaching arbeitest du meist im Einzelcoaching an deiner Geschäftsidee, deinem Businessplan und deiner Finanzplanung. Viele Träger bieten das Coaching inzwischen auch online an. Der Umfang wird von der Arbeitsagentur festgelegt und kann je nach Fall stark variieren.
Wer bekommt den Gutschein?
- Arbeitslose mit Arbeitslosengeld I: Zuständig ist die Agentur für Arbeit.
- Von Arbeitslosigkeit Bedrohte: etwa nach Erhalt einer Kündigung, sofern sie arbeitsuchend gemeldet sind.
- Leistungsberechtigte in der Grundsicherung: Zuständig ist das Jobcenter.
Wichtig: Für einen AVGS zur Gründungsvorbereitung gibt es in der Regel keinen Rechtsanspruch. Es handelt sich um eine Ermessensleistung. Deine Chancen steigen, wenn du gut vorbereitet ins Gespräch gehst und deutlich machst, warum die Selbstständigkeit für dich ein realistischer Weg aus der Arbeitslosigkeit ist.
So beantragst du das AVGS-Gründercoaching
- Arbeitsuchend melden: Melde dich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit, spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses oder innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis der Kündigung.
- Idee skizzieren: Fasse auf ein bis zwei Seiten zusammen, was du anbieten willst, für wen und warum du dafür qualifiziert bist.
- Gespräch führen: Sprich deine Vermittlungsfachkraft gezielt auf einen AVGS für ein Gründercoaching an.
- Träger wählen: Suche einen zugelassenen Anbieter aus, gern schon vor dem Termin, und kläre, ob er online oder vor Ort arbeitet.
- Gutschein einlösen: Der Gutschein muss dem Träger vor Beginn der Maßnahme vorgelegt werden. Achte auf Befristung und eventuelle regionale Einschränkung.
Wenn du parallel Arbeitslosengeld beziehst und den Gründungszuschuss anstrebst, ist das Timing entscheidend. Was du zum Restanspruch wissen musst, erklärt unser Beitrag AVGS-Coaching und Restanspruch auf Arbeitslosengeld.
Ablauf und Inhalte des Coachings
Die Inhalte orientieren sich an deinem Vorhaben. Typisch sind folgende Bausteine:
| Baustein | Typische Inhalte |
|---|---|
| Ideencheck | Geschäftsmodell, Zielgruppe, Wettbewerb, persönliche Eignung |
| Markt und Marketing | Marktanalyse, Preisgestaltung, Vertriebswege, erste Kundengewinnung |
| Finanzen | Kapitalbedarf, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung, Finanzierung |
| Recht und Steuern | Rechtsform, Anmeldungen, Versicherungen, Umsatzsteuer |
| Businessplan | Zusammenführung aller Teile zu einem tragfähigen Konzept |
Das AVGS-Gründercoaching ist auf die Vorbereitung der Gründung ausgerichtet. Sobald du selbstständig bist und nicht mehr arbeitslos gemeldet, endet in der Regel auch die Förderung über den Gutschein. Für die Zeit nach dem Start gibt es andere Angebote, etwa geförderte Beratungen über Bundes- und Landesprogramme. Ob sich eine solche Beratung lohnt, beschreibt unser Artikel Wann sich eine akkreditierte Gründungsberatung rechnet.
Businessplan, Tragfähigkeit und Gründungszuschuss
Viele nutzen das Coaching, um die Voraussetzungen für den Gründungszuschuss nach § 93 SGB III zu schaffen. Diese sind unter anderem:
- Du beendest die Arbeitslosigkeit durch eine hauptberufliche Selbstständigkeit.
- Du hast bei Gründung noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen.
- Du weist die Tragfähigkeit deiner Gründung durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle nach, etwa einer Kammer, eines Fachverbands oder eines Kreditinstituts.
- Du legst deine Kenntnisse und Fähigkeiten für die Selbstständigkeit dar.
Die Stellungnahme wird häufig als Tragfähigkeitsbescheinigung bezeichnet. Manche Coaching-Träger bieten sie als Teil ihres Angebots an; alternativ stellen etwa IHK oder Handwerkskammer sie aus, teils gegen Gebühr. Kläre vorab mit deiner Arbeitsagentur, welche Stellen sie akzeptiert. Auch der Gründungszuschuss selbst ist eine Ermessensleistung. Sieht die Agentur vorrangige Vermittlungsmöglichkeiten in ein Angestelltenverhältnis, kann sie ihn ablehnen.
Kombination mit weiteren Finanzierungen
Reicht der Zuschuss nicht, kommen Gründerkredite in Frage. Ein ausgearbeiteter Businessplan aus dem Coaching ist dabei eine gute Grundlage für das Bankgespräch, etwa beim KfW-StartGeld.
So erkennst du einen guten Anbieter
Der Markt für Gründercoachings ist groß. Neben regionalen Trägern gibt es bundesweite Netzwerke mit Online-Coaching, zum Beispiel Lila Lions, die unter der Marke AVGS Gründercoaching Einzelcoachings mit Businessplanerstellung anbieten; eine Übersicht der Angebote für Existenzgründung nach Bundesländern stellt der Anbieter ebenfalls bereit. Vergleiche mehrere Träger anhand dieser Kriterien:
- Zulassung: Lass dir die AZAV-Maßnahmezulassung zeigen.
- Fachliche Passung: Hat der Coach Erfahrung in deiner Branche?
- Format: Einzel- oder Gruppencoaching, online oder vor Ort, zeitliche Flexibilität.
- Transparenz: Klare Angaben zu Umfang, Ablauf und Ergebnis, etwa einem fertigen Businessplan.
- Kein Druck: Seriöse Anbieter verlangen keine Zuzahlungen für Leistungen, die der Gutschein abdeckt.
Wer ein digitales Geschäftsmodell plant, findet spezielle Hinweise im Artikel AVGS für digitale Geschäftsmodelle.
Typische Fehler vermeiden
Damit das AVGS-Gründercoaching dir wirklich weiterhilft, solltest du einige häufige Stolperfallen kennen:
- Zu spät starten: Wer erst kurz vor Ende des Arbeitslosengeldes mit dem Coaching beginnt, unterschreitet leicht den nötigen Restanspruch von 150 Tagen für den Gründungszuschuss.
- Zu früh gründen: Meldest du dein Gewerbe an, bevor über den Zuschuss entschieden ist, kann das die Förderung gefährden. Stimme den Starttermin mit der Agentur ab.
- Businessplan nur für die Behörde: Der Plan sollte dir selbst als Steuerungsinstrument dienen, nicht nur als Formalie. Unrealistische Umsätze fallen spätestens im ersten Jahr auf.
- Coaching passiv konsumieren: Bereite jede Sitzung vor, bringe Zahlen und Fragen mit und setze Aufgaben zwischen den Terminen um.
Besonderheiten beim Jobcenter
Beziehst du Leistungen der Grundsicherung vom Jobcenter, ist der Gründungszuschuss nicht möglich, weil er Arbeitslosengeld I voraussetzt. Stattdessen kann das Jobcenter nach § 16b SGB II ein Einstiegsgeld bewilligen, ebenfalls als Ermessensleistung. Auch hier hilft ein im AVGS-Gründercoaching erarbeiteter Businessplan, die Tragfähigkeit deines Vorhabens zu belegen.
Häufige Fragen
Was ist Gründercoaching?
Gründercoaching ist eine individuelle Beratung und Begleitung bei der Vorbereitung einer Selbstständigkeit. Es umfasst typischerweise Ideenprüfung, Businessplan, Finanzplanung sowie rechtliche und steuerliche Grundlagen.
Ist das AVGS-Gründercoaching wirklich kostenlos?
Ja, für dich als Teilnehmer. Die Kosten rechnet der zugelassene Träger direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter ab, sofern ein gültiger Gutschein vorliegt.
Kann ich das AVGS-Gründercoaching online machen?
Ja, sofern die Maßnahme des Trägers für das Online-Format zugelassen ist und der Gutschein keine regionalen Einschränkungen enthält, die dem entgegenstehen.
Habe ich einen Anspruch auf den Gutschein?
Für Gründercoachings in der Regel nicht. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Ein durchdachtes Konzept und gute Argumente erhöhen deine Chancen.
Wie lange dauert ein Gründercoaching über den AVGS?
Das hängt vom Umfang ab, den die Arbeitsagentur oder das Jobcenter bewilligt. Anbieter nennen als übliche Spanne einige Wochen und zwischen etwa 10 und 120 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Kläre den genauen Umfang vor Beginn mit deiner Vermittlungsfachkraft und dem Träger.
Fazit
Das AVGS-Gründercoaching ist ein wertvolles Angebot für alle, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen möchten. Es ist für dich kostenlos, hilft beim Businessplan und schafft oft die Grundlage für den Gründungszuschuss. Da beide Leistungen im Ermessen der Behörde liegen, lohnt sich eine gute Vorbereitung. Prüfe die Zulassung des Trägers, vergleiche Angebote und achte auf das richtige Timing beim Restanspruch auf Arbeitslosengeld. Einen Überblick über alle weiteren Schritte gibt unser Gründungsfahrplan.
