Wer eine Security-Firma gründen möchte, braucht mehr als eine Gewerbeanmeldung und ein paar Leute in schwarzer Kleidung. Das Bewachungsgewerbe gehört in Deutschland zu den streng regulierten Branchen: Ohne Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung, Sachkundeprüfung bei der IHK und eine passende Haftpflichtversicherung darfst du keinen einzigen Auftrag annehmen.
Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Objektschutz, Veranstaltungsdienst, Empfangs- und Revierdiensten stabil. Unternehmen, Kommunen, Eventveranstalter und Wohnungsverwaltungen lagern Sicherheitsaufgaben regelmäßig aus. Für Gründer mit Branchenerfahrung kann das ein solides Geschäftsmodell sein, wenn Kalkulation und Personalplanung stimmen.
In diesem Leitfaden erfährst du, welche Aufgaben ein Sicherheitsdienst übernimmt, welche Voraussetzungen gelten, mit welchen Kosten du rechnen solltest und wie du an die ersten Kunden kommst. Alle Angaben haben den Stand Oktober 2026.
Was ein Sicherheitsdienst leistet
Bevor du eine Security-Firma gründen und dein Angebot planen kannst, lohnt ein Blick auf die typischen Leistungsbereiche. Die meisten Unternehmen starten mit ein bis zwei Schwerpunkten und bauen später aus.
- Objektschutz: Bewachung von Gebäuden, Baustellen, Lagern und Firmengeländen, oft mit Zugangskontrolle und Empfangsdienst.
- Revier- und Streifendienst: Mobile Kontrollfahrten zu mehreren Objekten, Schließdienste und Alarmverfolgung.
- Veranstaltungsschutz: Einlasskontrolle, Ordnerdienst und Absicherung bei Konzerten, Messen, Stadtfesten oder Sportereignissen.
- Personenschutz: Begleitung gefährdeter Personen, ein kleiner, sehr anspruchsvoller Nischenmarkt.
- Handels- und Ladenschutz: Ladendetektive und Kaufhausdetektive gegen Diebstahl.
- Technische Dienste: Aufschaltung von Alarmanlagen, Videoüberwachung und Notruf- und Serviceleitstellen.
Zu den Kernaufgaben gehören Prävention (Kontrollgänge, Zugangskontrolle, Videoüberwachung), das Eingreifen bei Vorfällen und die lückenlose Dokumentation in Wachbüchern und Berichten. Im Notfall leisten Sicherheitskräfte Erste Hilfe und koordinieren Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst. Wichtig für dein Selbstverständnis: Sicherheitsmitarbeiter haben keine hoheitlichen Befugnisse. Nach § 34a Abs. 5 GewO dürfen sie nur Jedermannsrechte wie Notwehr, Notstand und Selbsthilfe sowie vertraglich übertragene Rechte ausüben, etwa das Hausrecht des Auftraggebers.
Security-Firma gründen: Die rechtlichen Voraussetzungen
Die zentrale Vorschrift ist § 34a der Gewerbeordnung. Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, meist des Ordnungs- oder Gewerbeamts. Die Einzelheiten regelt die Bewachungsverordnung (BewachV).
Erlaubnis nach § 34a GewO
Die Behörde versagt die Erlaubnis, wenn einer dieser Punkte nicht erfüllt ist:
- Zuverlässigkeit: Geprüft werden Gewerbezentralregister, unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, eine Stellungnahme der Polizei und des Landesamts für Verfassungsschutz. Bestimmte Verurteilungen der letzten fünf Jahre schließen dich in der Regel aus.
- Geordnete Vermögensverhältnisse: Insolvenzverfahren oder Einträge im Schuldnerverzeichnis sind ein Versagungsgrund.
- Sachkundenachweis: Du (bzw. bei einer GmbH die gesetzlichen Vertreter) musst die Sachkundeprüfung vor der IHK bestanden haben.
- Haftpflichtversicherung: Der Nachweis einer Betriebshaftpflicht nach § 14 BewachV ist Pflicht.
Die Zuverlässigkeit wird mindestens alle fünf Jahre erneut überprüft. Wer sich in den letzten drei Jahren nicht im Inland oder in einem EU- bzw. EWR-Staat aufgehalten hat und deshalb nicht ausreichend geprüft werden kann, erhält keine Erlaubnis.
Sachkundeprüfung und Unterrichtung
Für dich als Inhaber ist die Sachkundeprüfung bei der IHK Pflicht. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und umfasst unter anderem Recht der öffentlichen Sicherheit, Gewerberecht, Datenschutz, Bürgerliches Recht, Straf- und Strafverfahrensrecht, Umgang mit Menschen und Unfallverhütung. Eine Pflichtschulung gibt es nicht, die meisten Gründer besuchen aber einen Vorbereitungskurs.
Deine Mitarbeiter brauchen mindestens die 40-stündige Unterrichtung bei der IHK. Für konfliktträchtige Tätigkeiten verlangt das Gesetz auch bei Angestellten die Sachkundeprüfung, zum Beispiel für Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Ladendetektive, Türsteher vor Diskotheken sowie leitende Funktionen bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und zugangsgeschützten Großveranstaltungen.
Bewacherregister
Seit Juni 2019 gibt es das bundesweite Bewacherregister. Darin werden Gewerbetreibende und alle eingesetzten Wachpersonen mit Qualifikation und Zuverlässigkeitsprüfung erfasst. Du bist verpflichtet, deine Betriebs- und Mitarbeiterdaten aktuell zu halten. Neue Mitarbeiter darfst du erst einsetzen, wenn die Behörde ihre Zuverlässigkeit bestätigt hat, das kann einige Wochen dauern. Plane diese Vorlaufzeit bei neuen Aufträgen ein.
Kosten für den Start
Wie viel Kapital du brauchst, wenn du eine Security-Firma gründen willst, hängt stark vom Geschäftsmodell ab. Ein Revierdienst mit eigenem Fahrzeug braucht mehr Kapital als ein reiner Veranstaltungsdienst. Die folgende Tabelle zeigt typische Kostenblöcke. Die Gebühren legen Behörden und IHKs selbst fest, daher variieren die Beträge regional.
| Kostenblock | Hinweis |
|---|---|
| Gewerbeanmeldung | je nach Kommune meist niedriger zweistelliger Betrag |
| Erlaubnis nach § 34a GewO | Verwaltungsgebühr der Behörde, regional unterschiedlich |
| Sachkundeprüfung IHK | Prüfungsgebühr plus optionaler Vorbereitungskurs |
| Unterrichtung für Mitarbeiter | 40 Stunden, bei der SIHK Hagen etwa 425 Euro pro Person |
| Haftpflichtversicherung | Jahresprämie abhängig von Umsatz und Leistungsbereichen |
| Ausrüstung | Dienstkleidung, Funk, Taschenlampen, Wächterkontrollsystem |
| Fahrzeug und Büro | bei Revierdienst und Leitstelle relevant |
| Software | Dienstplanung, Zeiterfassung, digitale Wachbücher |
Die Mindestversicherungssummen nach § 14 BewachV betragen je Schadensereignis 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Viele Auftraggeber verlangen in Ausschreibungen höhere Deckungssummen.
Der größte laufende Kostenblock ist das Personal. Für viele Tätigkeiten gelten Branchentarife, die über dem gesetzlichen Mindestlohn liegen. Prüfe vor jeder Kalkulation, welcher Tarif für dein Bundesland und deine Tätigkeit maßgeblich ist, und rechne Nacht-, Sonn- und Feiertagszuschläge sowie Urlaubs- und Krankheitsvertretung ein. Für Aushilfen bei Veranstaltungen kommen auch Minijobs infrage, die aktuellen Regeln findest du in unserem Beitrag zur Minijob-Grenze 2026.
Geschäftsmodell und Kalkulation
Sicherheitsdienstleistungen werden fast immer pro Stunde abgerechnet. Der Stundensatz muss Lohn, Lohnnebenkosten, Ausfallzeiten, Ausrüstung, Versicherung, Verwaltung und einen Gewinnaufschlag abdecken. Wer nur knapp über dem Lohn kalkuliert, arbeitet schnell mit Verlust, weil Urlaub, Krankheit und unproduktive Zeiten den Aufwand pro geleisteter Stunde deutlich erhöhen.
Nische statt Preiskampf
Im klassischen Objektschutz entscheiden öffentliche und große private Auftraggeber oft über den Preis. Für kleine Gründer sind Nischen interessanter, etwa Baustellenbewachung mit Videotechnik, Veranstaltungsdienst für mittelgroße Events, Empfangsdienste mit Fremdsprachen oder Schließ- und Kontrolldienste für Hausverwaltungen. Ein klares Alleinstellungsmerkmal hilft dir, nicht nur über den Preis verglichen zu werden.
Regionale Präsenz
Sicherheit ist ein lokales Geschäft. Auftraggeber erwarten kurze Reaktionszeiten und Ansprechpartner vor Ort. Viele Anbieter positionieren sich deshalb städtebezogen, ein Beispiel ist eine Sicherheitsfirma für Dortmund, die ihre Leistungen gezielt für eine Stadt beschreibt. Für dich heißt das: Konzentriere dich anfangs auf eine Region, in der du Einsätze zuverlässig besetzen kannst.
Schritt für Schritt zur eigenen Sicherheitsfirma
- Sachkundeprüfung ablegen: Prüfungstermin bei deiner IHK buchen und gezielt vorbereiten.
- Rechtsform wählen: Einzelunternehmen für den Einstieg, GmbH oder UG bei höheren Haftungsrisiken und größeren Aufträgen.
- Versicherung abschließen: Betriebshaftpflicht mit mindestens den Summen nach § 14 BewachV.
- Erlaubnis beantragen: Antrag nach § 34a GewO mit Sachkundenachweis, Versicherungsbestätigung und Unterlagen zur Zuverlässigkeit.
- Gewerbe anmelden: Nach Erteilung der Erlaubnis; die Gewerbeanmeldung allein berechtigt nicht zur Bewachung.
- Bewacherregister einrichten: Betrieb registrieren und Mitarbeiter vor dem Einsatz melden.
- Personal, Ausrüstung, Software: Unterrichtung der Mitarbeiter organisieren, Dienstplanung aufsetzen, Erreichbarkeit sichern.
Wie du die formalen Schritte einer Gründung allgemein beschleunigst, liest du in unserem Artikel zur schnellen Gründung in Deutschland. Beim Bewachungsgewerbe bremst vor allem die Zuverlässigkeitsprüfung, plane dafür mehrere Wochen ein.
Kunden gewinnen und halten
Wer eine Security-Firma gründen will, sollte früh an die Akquise denken. Die ersten Aufträge kommen häufig aus dem eigenen Netzwerk: Veranstalter, Bauunternehmen, Hausverwaltungen und Einzelhändler in deiner Region. Öffentliche Ausschreibungen sind ein weiterer Kanal, verlangen aber Referenzen, Nachweise und oft Tariftreueerklärungen.
- Auffindbarkeit: Eine Website mit klaren Leistungsseiten pro Stadt und pro Dienst sowie ein gepflegtes Unternehmensprofil bei Google.
- Erreichbarkeit: Auftraggeber erwarten, dass du rund um die Uhr erreichbar bist. Ein externer Telefonservice kann die Anfangszeit überbrücken.
- Qualitätsnachweise: Sauber geführte Dokumentation, geschulte Mitarbeiter und später Zertifizierungen, etwa nach DIN 77200 für Sicherungsdienstleistungen, verbessern deine Chancen in Ausschreibungen.
- Verlässlichkeit: Ausgefallene Schichten sind der häufigste Grund für Kündigungen. Baue einen Pool an Springern auf.
Typische Fehler beim Start
Viele, die eine Security-Firma gründen, stolpern über dieselben Punkte:
- Aufträge annehmen, bevor die Erlaubnis erteilt ist, das ist eine Ordnungswidrigkeit und gefährdet die spätere Zuverlässigkeit.
- Mitarbeiter einsetzen, die noch nicht im Bewacherregister bestätigt sind.
- Stundensätze zu knapp kalkulieren und Zuschläge oder Ausfallzeiten vergessen.
- Zu viele Leistungsbereiche gleichzeitig anbieten, ohne genug qualifiziertes Personal.
- Fehlende Dokumentation, die im Schadensfall Probleme mit Versicherung und Auftraggeber verursacht.
Häufige Fragen
Was brauche ich, um eine Security-Firma zu gründen?
Du brauchst eine Erlaubnis nach § 34a GewO. Voraussetzungen sind Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, die bestandene Sachkundeprüfung vor der IHK und eine Betriebshaftpflichtversicherung nach § 14 BewachV. Danach folgen Gewerbeanmeldung und Registrierung im Bewacherregister.
Welche Kosten entstehen, wenn ich eine Security-Firma gründen will?
Fixe Gebühren für Gewerbeanmeldung, Erlaubnis und Sachkundeprüfung fallen je nach Region unterschiedlich aus. Hinzu kommen Versicherung, Ausrüstung, Software und die Unterrichtung der Mitarbeiter. Der größte Posten sind die laufenden Personalkosten.
Reicht die 40-stündige Unterrichtung für Gründer?
Nein. Die Unterrichtung genügt nur für Angestellte in weniger konfliktträchtigen Tätigkeiten. Als Inhaber brauchst du die Sachkundeprüfung.
Kann ich eine Security-Firma gründen, ohne selbst Erfahrung zu haben?
Rechtlich ist Branchenerfahrung keine Voraussetzung, die Sachkundeprüfung schon. In der Praxis ist Erfahrung aus Einsätzen und Einsatzleitung aber sehr hilfreich, um realistisch zu kalkulieren und Personal zu führen.
Fazit
Eine Security-Firma gründen ist machbar, aber kein schneller Nebenerwerb. Erlaubnis, Sachkundeprüfung, Versicherung und Bewacherregister kosten Zeit, und das Geschäft lebt von verlässlichem Personal und sauber kalkulierten Stundensätzen. Wer sich regional und mit einem klaren Schwerpunkt aufstellt, hat gute Chancen auf langfristige Rahmenverträge.
Starte mit der Sachkundeprüfung, kläre parallel Rechtsform und Versicherung und baue erst dann dein Team auf. So bist du startklar, sobald die Erlaubnis vorliegt.
