Gründung & Recht

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Sicherheitsfirma gründen: Erlaubnis, Kosten und erste Kunden

Sicherheitsfirma gründen: welche Erlaubnis nach § 34a GewO du brauchst, welche Kosten anfallen und wie du erste Aufträge gewinnst.

LH

Aktualisiert am 17.10.2026

Dein Sicherheitsdienst in Berlin: Sicherheit für alle Bedürfnisse

Wer eine Sicherheitsfirma gründen will, steigt in einen Markt mit stabiler Nachfrage ein: Baustellen, Gewerbeobjekte, Veranstaltungen, Einzelhandel und Unterkünfte brauchen laufend Bewachung. Gleichzeitig gehört das Bewachungsgewerbe zu den am stärksten regulierten Gewerben in Deutschland. Ohne Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung darfst du keinen einzigen Auftrag annehmen.

In diesem Artikel erfährst du, welche Voraussetzungen gelten, mit welchen Kosten du rechnen solltest, wie du an erste Aufträge kommst und worauf Unternehmen achten, wenn sie einen Sicherheitsdienst auswählen. Als Beispiel dient der Markt in Berlin, wo Baustellenbewachung und Objektschutz eine große Rolle spielen. Die Angaben entsprechen dem Rechtsstand Oktober 2026.

Markt und Geschäftsmodelle im Bewachungsgewerbe

Bevor du eine Sicherheitsfirma gründen kannst, solltest du festlegen, welche Leistungen du anbieten willst. Die Branche ist breit, und jede Sparte hat eigene Anforderungen an Personal, Technik und Haftung.

  • Objektschutz: Bewachung von Bürogebäuden, Lagern, Produktionsstätten oder leerstehenden Immobilien, oft mit festen Posten oder Revierfahrten.
  • Baustellenbewachung: Schutz von Maschinen, Material und Werkzeug, häufig nachts und am Wochenende, ergänzt durch mobile Videotürme.
  • Veranstaltungsschutz: Einlasskontrolle, Ordnungsdienst und Crowd Management bei Konzerten, Messen oder Firmenevents.
  • Revier- und Interventionsdienst: Kontrollfahrten zu mehreren Objekten und Reaktion auf Alarme.
  • Empfangs- und Pfortendienst: Besuchermanagement und Zutrittskontrolle in Unternehmen.
  • Ladendetektiv und Citystreife: Schutz vor Ladendiebstahl und Kontrollgänge im öffentlichen Raum, für die eine Sachkundeprüfung nötig ist.

Für den Start ist eine Spezialisierung meist sinnvoller als ein Komplettangebot. Ein kleines Team kann etwa Baustellen in einem Bezirk zuverlässig abdecken, während Großveranstaltungen viel Personal und Erfahrung voraussetzen.

Sicherheitsfirma gründen: rechtliche Voraussetzungen

Wer in Deutschland eine Sicherheitsfirma gründen möchte, braucht zuerst die Erlaubnis nach § 34a GewO. Sie wird bei der zuständigen Gewerbebehörde beantragt, in Berlin beim Ordnungsamt des Bezirks. Erst wenn sie vorliegt, darfst du das Gewerbe anmelden und Aufträge ausführen.

Was brauche ich, um eine Sicherheitsfirma zu gründen?

Die Behörde prüft laut § 34a GewO vor allem diese Punkte:

  1. Zuverlässigkeit: Die Behörde holt Auskünfte aus dem Bundeszentralregister und dem Gewerbezentralregister ein und fragt Polizei und Verfassungsschutz ab. Bestimmte Verurteilungen der letzten fünf Jahre schließen die Erlaubnis in der Regel aus.
  2. Geordnete Vermögensverhältnisse: Insolvenz oder Einträge im Schuldnerverzeichnis führen meist zur Ablehnung.
  3. Sachkundeprüfung: Du selbst oder eine Leitungsperson musst die Sachkundeprüfung vor der IHK bestehen. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil und behandelt unter anderem Recht der öffentlichen Sicherheit, Datenschutz, Bürgerliches Recht, Strafrecht, Umgang mit Menschen und Unfallverhütung.
  4. Haftpflichtversicherung: Du musst eine Betriebshaftpflicht mit den Mindestsummen aus der Bewachungsverordnung nachweisen.

Anforderungen an deine Mitarbeitenden

Auch jede Wachperson muss zuverlässig sein und einen Nachweis der IHK über die Unterrichtung haben. Die Unterrichtung umfasst 40 Unterrichtsstunden. Für sensible Tätigkeiten wie Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum, Schutz vor Ladendieben, Einlasskontrollen in Diskotheken sowie leitende Funktionen bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften oder zugangsgeschützten Großveranstaltungen ist die Sachkundeprüfung Pflicht.

Alle Wachpersonen werden über das Bewacherregister gemeldet, das seit Juni 2019 bundesweit geführt wird. Erst nach der Freigabe durch die Behörde darf eine Person eingesetzt werden. Plane dafür einige Tage bis Wochen ein, gerade wenn du kurzfristig Personal für einen neuen Auftrag brauchst.

Rechtsform und Anmeldung

Viele starten als Einzelunternehmen, weil die Gründung unkompliziert ist. Wegen der Haftungsrisiken entscheiden sich andere für eine UG oder GmbH. Bei einer Gesellschaft muss die Erlaubnis für die Gesellschaft beantragt werden, und die Sachkunde muss bei den gesetzlichen Vertretern oder einer Leitungsperson vorliegen. Hinweise zum zügigen Ablauf der Formalitäten findest du in unserem Beitrag zur Gründung in Deutschland und typischen Bremsen.

Ein eigenes Sicherheitsgewerbegesetz, das die Regeln aus der Gewerbeordnung herauslösen soll, wird seit Jahren politisch diskutiert. Prüfe vor dem Antrag bei deiner IHK, ob zwischenzeitlich neue Vorgaben in Kraft getreten sind.

Kosten und Startkapital

Wie viel Kapital du brauchst, um eine Sicherheitsfirma gründen zu können, hängt stark vom Geschäftsmodell ab. Ein Revierdienst mit Fahrzeug und Alarmaufschaltung kostet mehr als ein reiner Personaldienstleister für Baustellenwachen. Die folgende Übersicht nennt typische Kostenblöcke, die konkreten Beträge erfragst du bei IHK, Versicherern und Behörde.

Kostenblock Was dahintersteckt
Erlaubnis nach § 34a GewO Gebühr der Gewerbebehörde, je nach Bundesland unterschiedlich
Sachkundeprüfung und Unterrichtungen IHK-Gebühren, dazu optional Vorbereitungskurse
Haftpflichtversicherung Laufender Beitrag, abhängig von Tätigkeiten und Umsatz
Ausrüstung Dienstkleidung, Funk, Taschenlampen, Wächterkontrollsystem, ggf. Fahrzeug
Personal Löhne nach Mindestlohn bzw. Tarif, Sozialabgaben, Urlaubs- und Krankheitsvertretung
Vorfinanzierung Löhne laufen sofort, Kunden zahlen oft erst 30 Tage nach Rechnung

Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Januar 2026 bei 13,90 Euro pro Stunde. In vielen Bundesländern gelten im Bewachungsgewerbe zusätzlich Tarifverträge, die du bei Kalkulationen berücksichtigen musst. Unterschätze außerdem nicht die Liquidität: Bei Nachtschichten und 24/7-Diensten summieren sich die Personalkosten schnell, lange bevor die erste Zahlung eingeht. Wie du dabei den Überblick behältst, zeigt unser Artikel Finanzen als Einzelunternehmer im Griff behalten.

Pflichtversicherung: diese Summen gelten

Nach § 14 der Bewachungsverordnung muss die Haftpflichtversicherung je Schadensereignis mindestens folgende Summen abdecken:

  • 1.000.000 Euro für Personenschäden
  • 250.000 Euro für Sachschäden
  • 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen
  • 12.500 Euro für reine Vermögensschäden

Viele Auftraggeber, vor allem Bauunternehmen und Hausverwaltungen, verlangen höhere Deckungssummen. Kläre das vor Angebotsabgabe.

Aufträge gewinnen: Kunden und Positionierung

Die größte Herausforderung nach der Erlaubnis ist der Vertrieb. Wer eine Sicherheitsfirma gründen und dauerhaft betreiben möchte, braucht verlässliche Stammkunden, denn Einzeleinsätze lassen sich schlecht planen.

  • Bauunternehmen und Projektentwickler: Baustellen brauchen Schutz über Monate. Kontakte entstehen über Bauleiter, Kammern und lokale Netzwerke.
  • Hausverwaltungen und Eigentümer: Leerstand, Tiefgaragen und Gewerbeparks sind klassische Objekte für Revierdienste.
  • Eventagenturen und Veranstalter: Hohe Nachfrage in Stoßzeiten, aber kurzfristige Planung.
  • Öffentliche Ausschreibungen: Interessant, aber mit hohem Aufwand und Preisdruck. Referenzen sind meist Voraussetzung.

Eine klare Positionierung hilft dir, aus dem Preiswettbewerb herauszukommen, etwa als Spezialist für Baustellen in einem Stadtgebiet oder für Veranstaltungen mit kleinem Publikum. Mehr dazu liest du im Beitrag über das eigene Alleinstellungsmerkmal. Für die Sichtbarkeit bei Suchanfragen wie „Baustellenbewachung“ plus Stadtname lohnt sich lokales Online-Marketing, wie im Artikel Online Marketing für kleine Unternehmen beschrieben.

Wie etablierte Anbieter auftreten

Ein Blick auf bestehende Unternehmen hilft bei der eigenen Planung. Ein Sicherheitsdienst in Berlin wie WeSafe stellt auf seiner Website zum Beispiel getrennte Leistungsseiten für Objektschutz, Veranstaltungsschutz und weitere Sparten bereit. Für Bauherren gibt es dort eine eigene Seite zum Baustellenschutz in Berlin. Diese Gliederung nach Leistung und Ort spiegelt, wie Unternehmen suchen: Sie brauchen eine bestimmte Leistung an einem bestimmten Standort. Vergleiche mehrere Anbieter in deiner Region, um Leistungsumfang, Preise und Lücken im Markt zu erkennen.

Worauf Unternehmen bei der Auswahl achten

Wenn du eine Sicherheitsfirma gründen willst, lohnt sich der Blick durch die Brille deiner künftigen Kunden, denn er entscheidet über deine Angebotsgestaltung. Gründer, Bauherren und Facility-Manager, die einen Sicherheitsdienst beauftragen, prüfen typischerweise diese Punkte:

  1. Erlaubnis nach § 34a GewO: Seriöse Kunden lassen sich die Erlaubnis zeigen.
  2. Qualifikation des Personals: Unterrichtung, Sachkundeprüfung und Eintrag im Bewacherregister.
  3. Versicherungsnachweis: Aktuelle Police mit ausreichenden Deckungssummen.
  4. Transparente Kalkulation: Stundensätze, Zuschläge für Nacht, Sonn- und Feiertage und Kosten für Technik getrennt ausgewiesen.
  5. Dienstanweisung und Berichtswesen: Klare Abläufe, digitale Wachberichte und erreichbare Einsatzleitung.
  6. Referenzen: Vergleichbare Objekte oder Veranstaltungen.

Wenn du diese Punkte von Anfang an sauber dokumentierst, wird dein Angebot vergleichbar und vertrauenswürdig. Gerade ein Unternehmen, das zum ersten Mal einen Sicherheitsdienst beauftragt, schätzt eine verständliche Checkliste im Angebot.

Schritt für Schritt zur eigenen Sicherheitsfirma

Wie gründe ich eine Sicherheitsfirma konkret? Die Reihenfolge ist wichtig, weil einzelne Schritte voneinander abhängen:

  1. Geschäftsmodell, Zielkunden und Einsatzgebiet festlegen.
  2. Sachkundeprüfung bei der IHK ablegen, falls noch nicht vorhanden.
  3. Rechtsform wählen und bei Kapitalgesellschaften den Gesellschaftsvertrag beurkunden lassen.
  4. Haftpflichtversicherung mit den Mindestsummen abschließen.
  5. Erlaubnis nach § 34a GewO bei der Gewerbebehörde beantragen.
  6. Nach Erteilung das Gewerbe anmelden und Betriebsdaten im Bewacherregister hinterlegen.
  7. Personal einstellen, im Bewacherregister melden und Freigabe abwarten.
  8. Dienstanweisungen, Einsatzplanung und Abrechnung aufsetzen.

Wenn du später im Berufsleben gründest, findest du ergänzende Hinweise im Beitrag Selbstständig mit 50, denn viele Gründer im Sicherheitsgewerbe kommen aus Polizei, Bundeswehr oder Facility-Management.

Häufige Fragen

Kann ich eine Sicherheitsfirma gründen ohne Erfahrung?

Rechtlich ist keine Berufserfahrung vorgeschrieben, wohl aber die bestandene Sachkundeprüfung und die Zuverlässigkeit. Praktisch ist Erfahrung in Einsatzplanung und Personalführung sehr hilfreich, weil Kunden nach Referenzen fragen.

Kann ich als Einzelunternehmer eine Sicherheitsfirma gründen?

Ja. Die Erlaubnis wird dann dir persönlich erteilt. Bedenke, dass du als Einzelunternehmer mit deinem Privatvermögen haftest. Eine UG oder GmbH begrenzt die Haftung, verursacht aber mehr Verwaltungsaufwand.

Wie lange dauert die Erlaubnis nach § 34a GewO?

Das hängt von der Behörde und den Abfragen bei Polizei und Verfassungsschutz ab. Rechne mit mehreren Wochen und reiche alle Unterlagen vollständig ein, um Rückfragen zu vermeiden.

Wie viel Kapital brauche ich?

Eine feste Summe gibt es nicht. Entscheidend ist, dass du Löhne, Versicherung und Ausrüstung für mindestens zwei bis drei Monate vorfinanzieren kannst, bis die ersten Rechnungen bezahlt sind.

Fazit

Eine Sicherheitsfirma gründen bedeutet vor allem, die Erlaubnis nach § 34a GewO sauber vorzubereiten: Sachkundeprüfung, Zuverlässigkeit, geordnete Finanzen und eine Haftpflichtversicherung mit den vorgeschriebenen Summen. Danach entscheiden Positionierung, verlässliches Personal und eine solide Liquiditätsplanung über den Erfolg. Wer sich auf eine Sparte und ein Gebiet konzentriert, etwa Baustellenbewachung in einer Großstadt, kann mit überschaubarem Team starten und gezielt wachsen.

Quellen

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