Gründung & Recht

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Apotheke gründen: Was für Online- und Versandapotheken gilt

Apotheke gründen und online verkaufen: Welche Erlaubnisse nötig sind, was das E-Rezept ändert und welche Geschäftsmodelle Gründer ohne Approbation haben.

LH

Aktualisiert am 17.10.2026

Ratgeber: Was Online-Apotheken zu einer besseren Option macht!

Wer eine Apotheke gründen möchte, denkt heute fast automatisch an den Online-Verkauf mit. E-Rezept, Apotheken-Apps und Versand haben den Markt verändert. Gleichzeitig ist kaum eine Branche so streng reguliert: Wer Arzneimittel abgibt, braucht eine behördliche Erlaubnis, eine pharmazeutische Qualifikation und ein durchdachtes Qualitätssystem.

In diesem Artikel erfährst du, wer in Deutschland überhaupt eine Apotheke gründen darf, welche Voraussetzungen für den Versandhandel gelten, wie das E-Rezept das Geschäft beeinflusst und welche Geschäftsmodelle rund um Online-Apotheken auch für Gründer ohne Approbation infrage kommen. Stand der Angaben ist Oktober 2026.

Wer darf in Deutschland eine Apotheke gründen?

Das Apothekengesetz (ApoG) ist eindeutig: Wer eine Apotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben will, braucht nach § 1 ApoG eine Erlaubnis der zuständigen Behörde. Diese Erlaubnis gilt persönlich für den Apotheker und für die in der Urkunde genannten Räume.

Nach § 2 ApoG wird die Erlaubnis unter anderem nur erteilt, wenn du

  • die deutsche Approbation als Apotheker besitzt,
  • die nötige Zuverlässigkeit nachweist,
  • gesundheitlich geeignet bist und
  • über Räume verfügst, die der Apothekenbetriebsordnung entsprechen.

Fremd- und Mehrbesitzverbot

Daraus folgt das sogenannte Fremdbesitzverbot: Investoren, Kapitalgesellschaften oder Gründer ohne Approbation können in Deutschland keine Apotheke gründen und betreiben. Zulässige Rechtsformen sind im Wesentlichen das Einzelunternehmen des Apothekers oder eine Personengesellschaft (GbR oder OHG), deren Gesellschafter alle Apotheker mit Erlaubnis sind. Das Mehrbesitzverbot begrenzt den Verbund auf eine Hauptapotheke und höchstens drei Filialen.

Für Gründer aus der Digitalbranche heißt das: Du kannst nicht einfach eine „Online-Apotheke“ als Startup aufziehen. Du kannst aber mit Apotheken zusammenarbeiten oder ihnen Technologie und Dienstleistungen anbieten (mehr dazu weiter unten).

Online-Apotheke: Versandhandelserlaubnis nach § 11a ApoG

Eine reine Online-Apotheke ohne Ladengeschäft gibt es in Deutschland nicht. Der Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel erfolgt nach § 11a ApoG immer aus einer öffentlichen Apotheke heraus, zusätzlich zum üblichen Apothekenbetrieb. Die Versandhandelserlaubnis wird dem Inhaber einer Apothekenbetriebserlaubnis auf Antrag erteilt, wenn er unter anderem zusichert, dass

  • ein Qualitätssicherungssystem Verpackung, Transport und Auslieferung so regelt, dass Qualität und Wirksamkeit der Arzneimittel erhalten bleiben,
  • die Ware an die vom Besteller benannte Person ausgeliefert wird,
  • die Beratung durch pharmazeutisches Personal in deutscher Sprache erfolgt,
  • bestellte Arzneimittel in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Eingang der Bestellung versandt werden, soweit sie verfügbar sind,
  • ein System zur Meldung von Arzneimittelrisiken und eine Sendungsverfolgung bestehen.

Register und EU-Sicherheitslogo

Erteilte Versandhandelserlaubnisse werden nach § 43 Arzneimittelgesetz in eine zentrale Datenbank eingetragen. Zusätzlich müssen Online-Apotheken in der EU das gemeinsame Sicherheitslogo auf ihrer Website zeigen, das zum Registereintrag verlinkt. Verbraucher können so prüfen, ob ein Anbieter legal Arzneimittel versenden darf.

Was das E-Rezept für den Markt bedeutet

Seit dem 1. Januar 2024 ist das E-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel verpflichtend. Versicherte können es laut Bundesgesundheitsministerium über die elektronische Gesundheitskarte, die E-Rezept-App der gematik, über die App einer Apotheke mit dem CardLink-Verfahren oder per Papierausdruck einlösen, sowohl vor Ort als auch bei Online-Apotheken.

Für Gründer und Apothekeninhaber ergeben sich daraus mehrere Folgen:

  • Mehr Wettbewerb: Rezepte lassen sich ohne Papier quer durchs Land einlösen. Lokale Apotheken konkurrieren stärker mit Versandapotheken.
  • Technik als Pflicht: Anbindung an die Telematikinfrastruktur, eine gute App und sichere Prozesse werden zum Standard.
  • Service als Unterschied: Botendienst am selben Tag, Beratung per Video oder Chat und Abholung vor Ort sind Argumente, die eine kleine Apotheke gegenüber großen Versendern ausspielen kann.

Geschäftsmodelle rund um Online-Apotheken

Weil nur Apotheker eine Apotheke gründen dürfen, entstehen viele Geschäftsideen im Umfeld. Die folgende Tabelle zeigt typische Modelle und ihre Voraussetzungen.

Modell Wer darf gründen? Wichtige Rahmenbedingungen
Vor-Ort-Apotheke mit Versand Apotheker mit Erlaubnis ApoG, Apothekenbetriebsordnung, § 11a ApoG
Software und Shop-Systeme für Apotheken Jeder Datenschutz, IT-Sicherheit, Medizinprodukterecht bei bestimmten Funktionen
Telemedizin-Plattform Jeder als Betreiber, Behandlung nur durch Ärzte Berufsrecht der Ärzte, § 9 HWG, freie Apothekenwahl
Logistik und Botendienst Jeder Kühlkette, Zustellung an berechtigte Person
Drogerie- und Gesundheits-Shop (freiverkäufliche Produkte) Jeder Keine apothekenpflichtigen Arzneimittel, Lebensmittel- und Kosmetikrecht

Telemedizin als Ergänzung

Seit der Lockerung des Fernbehandlungsverbots sind Online-Sprechstunden möglich, wenn ein persönlicher Kontakt nach anerkannten fachlichen Standards nicht erforderlich ist. § 9 des Heilmittelwerbegesetzes erlaubt unter dieser Bedingung auch die Werbung für solche Fernbehandlungen. Telemedizin-Plattformen werben daher häufig damit, dass ein Team von Ärzten und Apothekern Anfragen prüft und Rezepte ausstellt, die anschließend eine Partnerapotheke beliefert. Typische Schwerpunkte solcher Plattformen sind diskrete Themen, bei denen viele Patienten den Weg in die Praxis scheuen, etwa wiederkehrender Genitalherpes, Haarausfall oder Verhütung.

Wenn du ein solches Modell planst, achte besonders auf zwei Punkte: Die Patienten müssen ihre Apotheke frei wählen können, und Absprachen zwischen Ärzten und Apotheken zur Zuweisung von Rezepten sind unzulässig. Lass dein Konzept früh von einer auf Medizinrecht spezialisierten Kanzlei prüfen.

Kosten und Finanzierung

Belastbare Pauschalwerte gibt es nicht, weil Lage, Größe und Warenlager stark variieren. Diese Posten solltest du in deinem Businessplan berücksichtigen:

  • Kaufpreis bei Übernahme einer bestehenden Apotheke oder Ausbau neuer Räume nach Apothekenbetriebsordnung (Offizin, Labor, Lager, Beratungsbereich)
  • Warenlager, das schnell einen erheblichen Teil des Kapitalbedarfs ausmacht
  • Warenwirtschaftssystem, Telematik-Anbindung, Kassensystem und Online-Shop
  • Personal (Apotheker, PTA, PKA) und Einarbeitung
  • Verpackung, Versanddienstleister, gegebenenfalls Kühllogistik
  • Marketing für Shop und App, wobei die Grenzen des Heilmittelwerbegesetzes gelten

Wer eine Apotheke gründen will, prüft deshalb oft zuerst die Übernahme einer bestehenden Apotheke, weil Kundenstamm und Umsatz dann schon vorhanden sind. Zur Finanzierung kommen Hausbankkredite, Förderdarlehen der KfW oder der Landesförderbanken und spezialisierte Standesbanken infrage.

Online-Shop, Versand und Datenschutz

Wer Arzneimittel online verkauft, verarbeitet Gesundheitsdaten. Diese gehören nach der DSGVO zu den besonders geschützten Daten. Das hat praktische Folgen für deinen Shop:

Schritt für Schritt: So gehst du vor

  1. Modell festlegen: Eigene Apotheke (nur mit Approbation) oder Dienstleistung für Apotheken.
  2. Markt prüfen: Standort, Wettbewerb vor Ort, Nachfrage nach Botendienst und Online-Bestellung.
  3. Behörde früh einbinden: Die zuständige Aufsichtsbehörde des Landes und die Apothekerkammer klären, welche Unterlagen nötig sind.
  4. Businessplan und Finanzierung: Warenlager, Technik und Personal realistisch kalkulieren.
  5. Erlaubnisse beantragen: Betriebserlaubnis nach § 2 ApoG, danach Versandhandelserlaubnis nach § 11a ApoG.
  6. Shop, App und Prozesse aufbauen: E-Rezept-Einlösung, Qualitätssicherung, Datenschutz.

Häufige Fragen

Kann ich ohne Approbation eine Online-Apotheke gründen?

Nein. In Deutschland dürfen nur approbierte Apotheker mit Betriebserlaubnis eine Apotheke betreiben, und der Versand läuft immer über eine öffentliche Apotheke. Ohne Approbation kannst du Software, Logistik oder Marketing für Apotheken anbieten oder einen Shop für freiverkäufliche Produkte betreiben.

Welche Vorteile bietet eine Online-Apotheke Kunden?

Kunden schätzen vor allem Bequemlichkeit, Preisvergleich bei rezeptfreien Produkten und die Lieferung nach Hause. Nachteile sind längere Wartezeiten bei dringendem Bedarf und weniger persönliche Beratung. Hier können lokale Apotheken mit Botendienst punkten.

Wie erkenne ich eine legale Online-Apotheke?

Legale Versandapotheken in der EU zeigen das gemeinsame EU-Sicherheitslogo. Ein Klick darauf führt zum Eintrag im offiziellen Register des jeweiligen Landes. Fehlt das Logo oder führt es ins Leere, solltest du vorsichtig sein.

Wie viele Filialen darf eine Apotheke haben?

Nach § 1 ApoG darf ein Apotheker eine Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken betreiben.

Fazit

Eine Apotheke gründen können in Deutschland nur approbierte Apotheker, und auch der Online-Verkauf bleibt an eine Vor-Ort-Apotheke gebunden. Mit dem E-Rezept wächst aber der Bedarf an digitalen Prozessen, guter Logistik und Telemedizin. Genau dort liegen die Chancen für Gründer ohne pharmazeutische Ausbildung: als Dienstleister und Technologiepartner, die Apotheken beim Wandel unterstützen. Wer selbst Apotheker ist, sollte Versand und App von Anfang an in sein Konzept integrieren.

Quellen

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