Die degressive Abschreibung ist seit Juli 2025 wieder eines der stärksten Steuerwerkzeuge für Gründer und kleine Unternehmen: Für neu angeschaffte Maschinen, Fahrzeuge oder Betriebsausstattung darfst du bis Ende 2027 bis zu 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert pro Jahr abschreiben. Damit verschiebst du Steuerlast in die Zukunft und hast in den ersten Jahren nach einer Investition spürbar mehr Liquidität. Grundlage ist § 7 Abs. 2 EStG in der Fassung des steuerlichen Investitionssofortprogramms, oft auch „Investitionsbooster“ genannt.
In diesem Artikel bekommst du den aktuellen Stand Oktober 2026: welche Zeiträume und Sätze für die degressive Abschreibung gelten, welche älteren Regeln für Anschaffungen aus 2020 bis 2022 und aus 2024 weiterlaufen, welche Voraussetzungen du erfüllen musst und wann sich der Wechsel zur linearen AfA lohnt. Dazu kommen ein Rechenbeispiel über zehn Jahre, das Zusammenspiel mit § 7g EStG und GWG sowie die typischen Fehler aus der Praxis.
AfA steht übrigens für „Absetzung für Abnutzung“ und ist der steuerliche Begriff für Abschreibung. Beide Wörter meinen in diesem Artikel dasselbe.
Degressive Abschreibung: Was steckt dahinter?
Bei der linearen AfA verteilst du die Anschaffungskosten gleichmäßig auf die Nutzungsdauer. Eine Maschine für 50.000 Euro mit zehn Jahren Nutzungsdauer bringt dir jedes Jahr 5.000 Euro Betriebsausgaben. Die degressive AfA arbeitet dagegen mit einem festen Prozentsatz, der jedes Jahr auf den verbleibenden Restbuchwert angewendet wird. Dadurch sind die Abschreibungsbeträge am Anfang hoch und werden dann von Jahr zu Jahr kleiner.
Insgesamt schreibst du bei beiden Methoden genau die Anschaffungskosten ab, nicht mehr und nicht weniger. Der Unterschied liegt allein im Zeitpunkt. Die degressive AfA zieht Betriebsausgaben nach vorne, senkt also den Gewinn in den ersten Jahren und erhöht ihn später. Das ist ein Steuerstundungseffekt, kein dauerhafter Steuervorteil.
Für Startups ist genau dieser Zeitpunkt oft entscheidend. Wer in der Aufbauphase investiert, braucht das Geld meist jetzt und nicht in acht Jahren. Weniger Steuervorauszahlungen in den ersten Jahren bedeuten mehr Spielraum für Personal, Marketing oder die nächste Investition.
Rechtsgrundlage: § 7 Abs. 2 EStG
Die degressive Abschreibung ist in § 7 Abs. 2 EStG geregelt. Der Gesetzgeber hat sie in den vergangenen Jahren mehrfach befristet eingeführt, ausgesetzt und wieder eingeführt. Die aktuelle Fassung stammt aus dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Es wurde am 18. Juli 2025 im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2025 I Nr. 161) verkündet.
Wichtig für dich: Welche Regel gilt, hängt ausschließlich vom Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung ab. Maßgeblich ist bei gekauften Wirtschaftsgütern der Übergang der Verfügungsmacht, also in der Regel die Lieferung, nicht das Bestelldatum und nicht das Rechnungsdatum.

Degressive Abschreibung 2025 bis 2027: aktuelle Sätze und Zeiträume
Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden, gilt: Der degressive AfA-Satz darf höchstens das Dreifache des linearen Satzes betragen und 30 Prozent nicht übersteigen. Das ist der höchste degressive Satz, den es in den vergangenen Jahren gab.
Zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 30. Juni 2025 gab es keine degressive AfA. Wer in diesem Halbjahr investiert hat, muss linear abschreiben. Auch zwischen Anfang 2023 und Ende März 2024 war die degressive Abschreibung nicht möglich.
Übersicht aller Zeiträume seit 2020
Die folgende Tabelle zeigt, welche Regel für welches Anschaffungsdatum gilt. Wirtschaftsgüter, die du in einem früheren Zeitraum degressiv abgeschrieben hast, schreibst du bis zum Ende ihrer Nutzungsdauer nach der damaligen Regel weiter ab.
| Anschaffung oder Herstellung | Höchstsatz | Höchstens x-fache der linearen AfA | Gesetz |
|---|---|---|---|
| 1.1.2020 bis 31.12.2022 | 25 % | 2,5-fach | Zweites und Viertes Corona-Steuerhilfegesetz |
| 1.1.2023 bis 31.3.2024 | keine degressive AfA | – | – |
| 1.4.2024 bis 31.12.2024 | 20 % | 2-fach | Wachstumschancengesetz |
| 1.1.2025 bis 30.6.2025 | keine degressive AfA | – | – |
| 1.7.2025 bis 31.12.2027 | 30 % | 3-fach | Investitionssofortprogramm |
Wann du die vollen 30 Prozent bekommst
Der Satz ist doppelt gedeckelt: maximal das Dreifache der linearen AfA und maximal 30 Prozent. Bei einer Nutzungsdauer von zehn Jahren beträgt die lineare AfA 10 Prozent, das Dreifache wären 30 Prozent. Bei allen kürzeren Nutzungsdauern greift die 30-Prozent-Grenze, bei längeren Nutzungsdauern das Dreifache.
- Nutzungsdauer 6 Jahre (zum Beispiel Pkw laut amtlicher AfA-Tabelle): linear 16,67 %, degressiv 30 %.
- Nutzungsdauer 10 Jahre: linear 10 %, degressiv 30 %.
- Nutzungsdauer 13 Jahre (zum Beispiel Büromöbel): linear 7,69 %, degressiv 23,08 %.
- Nutzungsdauer 3 Jahre: linear 33,33 %, degressiv lohnt sich nicht, weil 30 % weniger ist als die lineare AfA.
Die Faustregel: Ab einer Nutzungsdauer von vier Jahren bringt die degressive Abschreibung einen Vorteil im ersten Jahr. Bei Computerhardware und Software, für die die Finanzverwaltung eine Nutzungsdauer von einem Jahr akzeptiert, ist sie überflüssig.
Sonderregel für Elektrofahrzeuge
Für rein elektrische Fahrzeuge im Sinne des Kraftfahrzeugsteuergesetzes, die zum Anlagevermögen gehören und nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft werden, gibt es mit § 7 Abs. 2a EStG eine eigene Staffel. Statt der normalen AfA kannst du im Anschaffungsjahr 75 Prozent, im Folgejahr 10 Prozent, in den beiden nächsten Jahren je 5 Prozent, danach 3 Prozent und im letzten Jahr 2 Prozent der Anschaffungskosten abziehen.
Anders als bei der normalen degressiven AfA gilt hier keine zeitanteilige Kürzung im ersten Jahr. Die 75 Prozent stehen dir also auch zu, wenn du das Fahrzeug im Dezember kaufst. Voraussetzung ist, dass du für das Fahrzeug keine Sonderabschreibungen in Anspruch nimmst. Mehr zur Fahrzeugwahl findest du in unserem Beitrag zum Thema Firmenwagen leasen oder kaufen.
Voraussetzungen für die degressive AfA
Nicht jedes Wirtschaftsgut und nicht jede Einkunftsart ist begünstigt. Prüfe vor der Entscheidung die folgenden Punkte.
Bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
Begünstigt sind nur bewegliche Wirtschaftsgüter, die du länger als ein Jahr im Betrieb nutzt und die sich abnutzen. Typische Beispiele sind Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge, Ladeneinrichtung, Büromöbel oder Lagertechnik. Gebrauchte Wirtschaftsgüter sind genauso begünstigt wie neue.
Ausgeschlossen sind Gebäude und Gebäudeteile, Grund und Boden sowie immaterielle Wirtschaftsgüter wie Software, Lizenzen, Patente oder ein gekaufter Kundenstamm. Für neue Wohngebäude gibt es mit § 7 Abs. 5a EStG eine eigene degressive Gebäude-AfA von 5 Prozent, die mit der Regel für bewegliche Güter nichts zu tun hat.
Bilanzierung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Die degressive Abschreibung steht dir unabhängig von der Gewinnermittlungsart zu. Du kannst sie als bilanzierende GmbH oder UG genauso nutzen wie als Freiberufler oder Einzelunternehmer mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). In der EÜR trägst du das Wirtschaftsgut in die Anlage AVEÜR ein, das Anlageverzeichnis zur EÜR.
Begünstigt sind die Gewinneinkunftsarten, also Gewerbebetrieb, selbstständige Arbeit sowie Land- und Forstwirtschaft. Arbeitnehmer, die privat ein Arbeitsmittel kaufen, und Vermieter können die degressive AfA nach § 7 Abs. 2 EStG nicht nutzen. Wie sich die Abschreibung auf deine persönliche Steuerlast auswirkt, erklärt unser Ratgeber zur Einkommensteuer für Selbstständige.
Laufendes Verzeichnis
§ 7 Abs. 2 EStG verweist auf § 7a Abs. 8 EStG. Danach muss das Wirtschaftsgut in ein laufend geführtes Verzeichnis eingetragen sein, mit Anschaffungstag, Anschaffungskosten, Nutzungsdauer und jährlicher Abschreibung. Das Verzeichnis entfällt, wenn sich diese Angaben aus der Buchführung ergeben. In der Praxis erfüllst du die Pflicht mit einer sauberen Anlagenbuchhaltung, wie sie jede gängige Buchhaltungssoftware anbietet.
Kurze Checkliste zu den Voraussetzungen
- Anschaffung oder Herstellung zwischen 1.7.2025 und 31.12.2027 (Lieferdatum prüfen)
- bewegliches, abnutzbares Wirtschaftsgut, keine Software, kein Gebäude
- Zuordnung zum Anlagevermögen, nicht zum Umlaufvermögen
- Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, sonst bringt die Methode nichts
- Gewinneinkünfte aus Gewerbe, freiem Beruf oder Land- und Forstwirtschaft
- Eintrag in Anlagenverzeichnis bzw. Anlage AVEÜR mit allen Pflichtangaben
- Anschaffungskosten über der GWG- bzw. Sammelpostengrenze, sonst gibt es bessere Wege
Rechenbeispiel: degressive Abschreibung im Vergleich zur linearen AfA
Angenommen, deine GmbH kauft im Januar 2026 eine Produktionsmaschine für 50.000 Euro netto. Die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle beträgt zehn Jahre. Linear schreibst du jedes Jahr 10 Prozent ab, also 5.000 Euro. Degressiv darfst du 30 Prozent vom Restbuchwert ansetzen. Wegen der Anschaffung im Januar fällt im ersten Jahr keine zeitanteilige Kürzung an.
| Jahr | AfA degressiv / nach Wechsel | Restbuchwert degressiv | AfA linear | Restbuchwert linear |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | 15.000,00 € | 35.000,00 € | 5.000 € | 45.000 € |
| 2027 | 10.500,00 € | 24.500,00 € | 5.000 € | 40.000 € |
| 2028 | 7.350,00 € | 17.150,00 € | 5.000 € | 35.000 € |
| 2029 | 5.145,00 € | 12.005,00 € | 5.000 € | 30.000 € |
| 2030 | 3.601,50 € | 8.403,50 € | 5.000 € | 25.000 € |
| 2031 | 2.521,05 € | 5.882,45 € | 5.000 € | 20.000 € |
| 2032 | 1.764,73 € | 4.117,72 € | 5.000 € | 15.000 € |
| 2033 (Wechsel) | 1.372,57 € | 2.745,15 € | 5.000 € | 10.000 € |
| 2034 | 1.372,58 € | 1.372,57 € | 5.000 € | 5.000 € |
| 2035 | 1.372,57 € | 0,00 € | 5.000 € | 0 € |
In den ersten drei Jahren schreibst du degressiv 32.850 Euro ab, linear nur 15.000 Euro. Das sind 17.850 Euro mehr Betriebsausgaben. Bei einer angenommenen Steuerbelastung von rund 30 Prozent bleiben dir in dieser Phase knapp 5.400 Euro mehr Liquidität. Ab dem vierten Jahr kehrt sich das Bild um: Die degressiven Beträge liegen unter 5.000 Euro, der Gewinn fällt dann etwas höher aus.
Was die Zahlen bedeuten
Nach zehn Jahren ist die Maschine in beiden Varianten vollständig abgeschrieben. Die Summe der Abschreibungen ist identisch. Dein Vorteil ist der Zinseffekt und die Liquidität in der Startphase. Wenn deine Steuersätze in Zukunft sinken, etwa durch die ab 2028 beschlossene schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer, wird aus der Stundung zusätzlich ein echter Vorteil, weil die höheren späteren Gewinne niedriger besteuert werden.
Umgekehrt gilt: Bist du in den ersten Jahren ohnehin im Verlust, verpufft der Effekt teilweise. Die zusätzliche Abschreibung erhöht dann nur den Verlustvortrag. Für junge Unternehmen mit Anlaufverlusten kann die lineare AfA deshalb die ruhigere Wahl sein.
Wechsel von der degressiven zur linearen AfA
Weil der degressive Betrag jedes Jahr kleiner wird, kommt irgendwann der Punkt, an dem die lineare Verteilung des Restbuchwerts auf die Restnutzungsdauer höher ist. § 7 Abs. 3 EStG erlaubt dir deshalb, von der degressiven zur linearen AfA zu wechseln. Ab dem Wechsel teilst du den Restbuchwert gleichmäßig auf die verbleibenden Jahre auf. Der umgekehrte Weg, also von linear zu degressiv, ist nicht erlaubt.
Den richtigen Wechselzeitpunkt finden
Wechseln lohnt sich, sobald der Restbuchwert geteilt durch die Restnutzungsdauer größer ist als 30 Prozent des Restbuchwerts. Rechnerisch ist das der Fall, wenn die Restnutzungsdauer drei Jahre oder weniger beträgt. Im Beispiel oben ist das im Jahr 2033: Degressiv wären nur noch 1.235,32 Euro möglich, linear verteilt sind es 1.372,57 Euro pro Jahr.
Du bist nicht verpflichtet, genau im optimalen Jahr zu wechseln. Du kannst auch früher wechseln, wenn du bewusst gleichmäßigere Gewinne möchtest. Das Wahlrecht übst du in der Steuererklärung des jeweiligen Jahres aus.
Außergewöhnliche Abnutzung
Solange du degressiv abschreibst, sind Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA) nicht zulässig. Wird eine Maschine beschädigt oder plötzlich wertlos, musst du zuerst zur linearen AfA wechseln, um die AfaA geltend zu machen. Bilanzierende Unternehmen prüfen alternativ eine Teilwertabschreibung, was dein Steuerberater im Einzelfall bewerten sollte.
Pro-rata-temporis: degressive Abschreibung im Anschaffungsjahr
Im Jahr der Anschaffung darfst du nicht den vollen Jahresbetrag ansetzen. Nach § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG, auf den Absatz 2 ausdrücklich verweist, vermindert sich die AfA um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Anschaffungsmonat. Der Anschaffungsmonat selbst zählt voll. Fachleute nennen das Pro-rata-temporis-Regel, also „nach Zeitanteilen“.
Beispiel mit Anschaffung im Oktober
Kaufst du die Maschine aus dem Beispiel erst am 15. Oktober 2026, zählen Oktober, November und Dezember. Die degressive AfA für 2026 beträgt dann 50.000 Euro × 30 % × 3/12 = 3.750 Euro. Der Restbuchwert zum Jahresende liegt bei 46.250 Euro. Ab 2027 rechnest du mit 30 Prozent auf diesen Restbuchwert weiter, also 13.875 Euro.
Der späte Kauf verschiebt den großen Effekt also ins Folgejahr. Das kann sinnvoll sein, wenn 2027 ein besonders gewinnstarkes Jahr wird. Für Elektrofahrzeuge nach § 7 Abs. 2a EStG gilt die Zwölftelung dagegen nicht, dort gibt es die 75 Prozent unabhängig vom Monat.
Fristende 31.12.2027 im Blick behalten
Für die degressive AfA zählt das Datum der Lieferung. Bestellst du im Herbst 2027 eine Maschine mit langer Lieferzeit, die erst im Januar 2028 ankommt, fällt sie nach aktuellem Stand aus der Begünstigung heraus. Plane größere Investitionen deshalb mit Puffer und lass dir verbindliche Liefertermine geben.

Degressive Abschreibung, Sonderabschreibung nach § 7g und GWG
Die degressive AfA ist nicht das einzige Instrument für kleinere Betriebe. Mit dem Investitionsabzugsbetrag, der Sonderabschreibung und den Regeln für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) kannst du sie kombinieren oder musst zwischen ihnen wählen.
Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung
§ 7g EStG bietet zwei Hebel für Betriebe, deren Gewinn im maßgeblichen Jahr 200.000 Euro nicht übersteigt. Mit dem Investitionsabzugsbetrag kannst du bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten schon vor dem Kauf gewinnmindernd abziehen. Die Investition muss innerhalb von drei Jahren folgen. Zusätzlich gibt es eine Sonderabschreibung von bis zu 40 Prozent, die du im Anschaffungsjahr und in den vier folgenden Jahren beliebig verteilen kannst.
Die Sonderabschreibung ist ausdrücklich „neben den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Absatz 1 oder Absatz 2“ zulässig. Du kannst sie also mit der degressiven AfA kombinieren. Voraussetzung ist, dass du das Wirtschaftsgut im Anschaffungsjahr und im Folgejahr ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich nutzt.
Beispiel für das erste Jahr
Ein Handwerksbetrieb mit 120.000 Euro Gewinn kauft im Januar 2026 einen Transporter für 40.000 Euro netto, Nutzungsdauer sechs Jahre. Degressiv schreibt er 30 Prozent ab, also 12.000 Euro. Dazu nimmt er im selben Jahr die volle Sonderabschreibung von 40 Prozent, das sind 16.000 Euro. Zusammen mindern 28.000 Euro den Gewinn bereits im ersten Jahr.
Ob sich dieser maximale Zugriff lohnt, hängt von deiner Gewinnplanung ab. Die Berechnung der Folgejahre nach Sonderabschreibung und einem eventuell vorher gebildeten Investitionsabzugsbetrag ist anspruchsvoll. Lass sie von deiner Steuerkanzlei oder einer digitalen Steuerberatung durchrechnen.
Abgrenzung zu GWG und Sammelposten
Für günstige Wirtschaftsgüter brauchst du die degressive Abschreibung nicht. Kostet ein selbstständig nutzbares, bewegliches Wirtschaftsgut höchstens 800 Euro netto, darfst du es als GWG im Jahr der Anschaffung komplett abziehen. Für Güter über 250 Euro bis 1.000 Euro netto kannst du stattdessen einen Sammelposten bilden, der über fünf Jahre aufgelöst wird.
| Netto-Anschaffungskosten | Mögliche Wege | Typische Wahl |
|---|---|---|
| bis 250 € | sofort Betriebsausgabe | Sofortabzug |
| über 250 € bis 800 € | GWG-Sofortabzug, Sammelposten oder normale AfA | GWG-Sofortabzug |
| über 800 € bis 1.000 € | Sammelposten oder normale AfA (linear oder degressiv) | abhängig von der Nutzungsdauer |
| über 1.000 € | lineare AfA, degressive AfA, ggf. plus § 7g | degressive AfA bis 31.12.2027 |
Für die Spanne von 800 bis 1.000 Euro lohnt ein Vergleich: Der Sammelposten bringt jedes Jahr 20 Prozent, die degressive AfA im ersten Jahr bis zu 30 Prozent. Bei einer kurzen Nutzungsdauer kann auch die normale lineare AfA schneller sein als beide.
Schritt für Schritt: So nutzt du die degressive Abschreibung
Mit diesen Schritten triffst du die Entscheidung strukturiert und dokumentierst sie so, dass sie bei einer Betriebsprüfung hält.
- Anschaffungsdatum festhalten: Prüfe anhand von Lieferschein oder Übergabeprotokoll, ob das Wirtschaftsgut zwischen dem 1.7.2025 und dem 31.12.2027 in deinen Betrieb gelangt ist.
- Anschaffungskosten ermitteln: Kaufpreis netto plus Nebenkosten wie Transport und Montage, abzüglich Rabatte und Skonto. Als Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug gehört die Umsatzsteuer zu den Anschaffungskosten.
- Nutzungsdauer bestimmen: Schlage in der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums nach. Eine abweichende Nutzungsdauer musst du begründen können.
- Satz berechnen: 100 geteilt durch Nutzungsdauer ergibt den linearen Satz. Multipliziere mit drei und deckele bei 30 Prozent.
- Zeitanteil im ersten Jahr anwenden: Zähle die Monate ab dem Anschaffungsmonat bis Jahresende und kürze den Jahresbetrag entsprechend.
- § 7g prüfen: Liegt dein Gewinn unter 200.000 Euro, kläre, ob ein Investitionsabzugsbetrag gebildet wurde oder eine Sonderabschreibung sinnvoll ist.
- Anlagenverzeichnis führen: Trage Datum, Kosten, Nutzungsdauer, Methode und jährliche AfA ein, in der EÜR über die Anlage AVEÜR.
- Wechsel planen: Notiere dir das Jahr, in dem die Restnutzungsdauer drei Jahre erreicht, und stelle dann auf linear um.
Saubere Belege sind die Basis für jeden dieser Schritte. Wie du die Buchhaltung dafür aufsetzt, zeigt unser Leitfaden zur Buchhaltung für Einzelunternehmen.
Für wen sich die degressive Abschreibung lohnt
Die Methode ist kein Selbstläufer. Sie passt besonders gut zu bestimmten Situationen und weniger gut zu anderen.
Gute Gründe für die degressive AfA
- Du machst bereits Gewinn und zahlst spürbare Ertragsteuern.
- Du investierst in langlebige Güter mit vier bis zehn Jahren Nutzungsdauer.
- Du erwartest künftig niedrigere Steuersätze oder geringere Gewinne.
- Du willst Liquidität für Wachstum schonen, etwa im Rahmen deiner Startup-Finanzierung.
Wann linear die bessere Wahl sein kann
- Du bist in der Anlaufphase und schreibst ohnehin Verluste.
- Du rechnest mit stark steigenden Gewinnen und höheren Steuersätzen in den nächsten Jahren.
- Du brauchst für Bank oder Investoren ein möglichst stabiles Ergebnis in der Bilanz.
- Das Wirtschaftsgut hat eine Nutzungsdauer von drei Jahren oder weniger.
Beachte, dass die Wahl für jedes Wirtschaftsgut einzeln getroffen wird. Du kannst also die Produktionsmaschine degressiv und den Schreibtisch linear abschreiben.

Typische Fehler bei der degressiven Abschreibung
In der Praxis tauchen immer wieder dieselben Fehler auf. Die meisten lassen sich mit einem Blick auf Datum, Wirtschaftsgut und Verzeichnis vermeiden.
- Falsches Datum: Bestell- oder Rechnungsdatum statt Lieferdatum. Gerade bei Anschaffungen rund um den 30.6.2025 und den 31.12.2027 entscheidet das über die Methode.
- Software degressiv abgeschrieben: Immaterielle Wirtschaftsgüter sind ausgeschlossen. Für Software gilt meist ohnehin die einjährige Nutzungsdauer.
- Volle Jahres-AfA trotz späten Kaufs: Die Zwölftelung im Anschaffungsjahr wird vergessen, das Finanzamt korrigiert dann nach.
- Satz über 30 Prozent: Bei kurzer Nutzungsdauer wird das Dreifache angesetzt, obwohl der Deckel bei 30 Prozent liegt.
- Wechsel von linear zu degressiv: Dieser Weg ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Entscheidung fällt im Anschaffungsjahr.
- Wechselzeitpunkt verpasst: Wer zu lange degressiv bleibt, hat am Ende der Nutzungsdauer noch einen Restbuchwert, der erst beim Ausscheiden wirkt.
- Kein Verzeichnis: Fehlen die Pflichtangaben, kann das Finanzamt die Methode ablehnen.
- Alte Regeln übertragen: Für Käufe im ersten Halbjahr 2025 gibt es keine degressive AfA, für 2024 nur 20 Prozent.
Viele dieser Fehler entstehen, wenn Belege spät oder unvollständig erfasst werden. Weitere Stolperfallen beschreibt unser Artikel zur Buchhaltung für Startups. Dieser Artikel ersetzt keine Steuerberatung: Lass deinen konkreten Fall von einem Steuerberater prüfen, bevor du größere Investitionen danach ausrichtest.
Häufige Fragen
Bis wann gilt die degressive Abschreibung?
Nach aktuellem Stand für bewegliche Wirtschaftsgüter, die vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt werden. Die Abschreibung selbst läuft danach bis zum Ende der Nutzungsdauer weiter. Eine Verlängerung ist bislang nicht beschlossen.
Wie hoch ist die degressive AfA 2026?
Für Anschaffungen im Jahr 2026 beträgt sie höchstens das Dreifache des linearen Satzes und maximal 30 Prozent. Bei einer Nutzungsdauer von zehn Jahren oder weniger erreichst du die vollen 30 Prozent. Im Anschaffungsjahr wird zeitanteilig gekürzt.
Kann ich die degressive Abschreibung in der EÜR nutzen?
Ja, die Methode ist nicht an die Bilanzierung gebunden. Freiberufler und Einzelunternehmer mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung können sie genauso nutzen. Wichtig ist, dass das Wirtschaftsgut in der Anlage AVEÜR mit allen Angaben erfasst wird.
Gilt die degressive AfA auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter?
Ja, auch gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter sind begünstigt. Du setzt dann die Restnutzungsdauer an, die das Gut in deinem Betrieb voraussichtlich noch hat. Daraus ergibt sich der lineare Satz, den du verdreifachst und bei 30 Prozent deckelst.
Darf ich degressive AfA und Sonderabschreibung kombinieren?
Ja, § 7g Abs. 5 EStG lässt die Sonderabschreibung ausdrücklich neben der degressiven AfA zu. Voraussetzung ist unter anderem, dass dein Gewinn im Vorjahr 200.000 Euro nicht überstiegen hat. Für Elektrofahrzeuge mit der 75-Prozent-Staffel ist eine zusätzliche Sonderabschreibung dagegen ausgeschlossen.
Was passiert mit Anschaffungen aus 2024?
Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2024 angeschafft wurden, schreibst du weiter mit höchstens 20 Prozent und dem Zweifachen der linearen AfA ab. Die neue 30-Prozent-Regel gilt für sie nicht rückwirkend. Gleiches gilt für Käufe aus 2020 bis 2022 mit 25 Prozent.
Fazit
Die degressive Abschreibung ist mit bis zu 30 Prozent für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 so attraktiv wie lange nicht. Sie bringt dir keine Steuer geschenkt, verschiebt aber Steuerzahlungen spürbar nach hinten und stärkt die Liquidität in der Wachstumsphase. Am meisten holst du heraus, wenn du sie mit dem rechtzeitigen Wechsel zur linearen AfA und gegebenenfalls der Sonderabschreibung nach § 7g kombinierst.
Plane größere Investitionen mit Blick auf das Lieferdatum und das Ende 2027, rechne die Varianten für deine Gewinnerwartung durch und dokumentiere jede Entscheidung im Anlagenverzeichnis. Dann hält die Abschreibung auch einer späteren Prüfung stand.
Quellen
- § 7 EStG – Absetzung für Abnutzung (gesetze-im-internet.de)
- § 7a EStG – Gemeinsame Vorschriften für erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen
- § 7g EStG – Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen
- § 6 EStG – Bewertung, GWG und Sammelposten
- Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, BGBl. 2025 I Nr. 161
