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Beleuchtung im Büro: Vorschriften, LED und Kosten im Überblick

500 Lux, blendfrei, LED: Was Arbeitgeber bei der Bürobeleuchtung beachten müssen und wie sich der Umstieg von Leuchtstoffröhren rechnet.

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Aktualisiert am 17.10.2026

Moderne Beleuchtung im Büro für mehr Produktivität und weniger Kosten

Die Beleuchtung im Büro wird bei der Einrichtung oft erst zum Schluss bedacht. Dabei beeinflusst Licht, wie konzentriert und beschwerdefrei Menschen arbeiten, und es verursacht laufende Stromkosten. Für Startups und kleine Unternehmen, die ihr erstes Büro beziehen oder ein bestehendes modernisieren, lohnt sich deshalb ein genauer Blick.

In diesem Ratgeber erfährst du, welche Vorschriften für die Beleuchtung im Büro gelten, worauf du bei LED-Leuchten achten solltest, wie du Kosten und Einsparungen abschätzt und wie du in wenigen Schritten zu einem guten Lichtkonzept kommst. Die Angaben haben den Stand Oktober 2026.

Warum die Beleuchtung im Büro zählt

Schlechtes Licht zeigt sich selten sofort, aber auf Dauer: Wer im Halbdunkel oder unter flackernden, blendenden Leuchten arbeitet, ermüdet schneller, bekommt eher Kopfschmerzen oder verspannt sich, weil er sich zum Bildschirm vorbeugt. Gute Beleuchtung dagegen unterstützt konzentriertes Arbeiten und trägt zu einer angenehmen Atmosphäre bei.

Für Arbeitgeber ist das nicht nur eine Frage des Wohlbefindens. Die Beleuchtung im Büro ist Teil des Arbeitsschutzes und muss in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Wie du Arbeitsplätze insgesamt gesund gestaltest, beschreibt unser Beitrag mit Tipps für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz.

Vorschriften: Was Arbeitgeber beachten müssen

Grundlage ist die Arbeitsstättenverordnung, konkretisiert durch die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung“. Ergänzend gibt die Norm DIN EN 12464-1 Richtwerte für die Beleuchtung von Arbeitsstätten in Innenräumen.

Beleuchtung im Büro: die wichtigsten Mindestwerte

Bereich Mindestbeleuchtungsstärke laut ASR A3.4
Büroarbeitsplätze (Schreiben, Lesen, Datenverarbeitung) 500 Lux
Verkehrswege für Personen 50 Lux
Treppen und Verkehrswege mit Fahrzeugen 100 Lux

Die Werte sind Mindestwerte, die auch nach Alterung und Verschmutzung der Leuchten erreicht werden müssen. Ältere Beschäftigte brauchen für dieselbe Sehaufgabe oft mehr Licht. Abweichungen sind möglich, wenn die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass der Gesundheitsschutz auf andere Weise gleichwertig erreicht wird.

Tageslicht und Sichtverbindung

Ständige Arbeitsplätze brauchen möglichst ausreichend Tageslicht und eine Sichtverbindung nach außen. Räume ohne Fenster sind für dauerhafte Büroarbeit nur in Ausnahmefällen zulässig. Prüfe das vor allem, wenn du günstige Flächen im Keller oder in Hallen anmieten willst. Tageslicht ersetzt künstliches Licht übrigens nicht: An trüben Tagen und in den Wintermonaten muss die Beleuchtung die Mindestwerte allein erreichen.

Blendung vermeiden

Leuchten und Fenster sollten so angeordnet sein, dass weder direkte noch reflektierte Blendung auf Bildschirmen entsteht. Arbeitsplätze stehen idealerweise so, dass das Tageslicht seitlich einfällt. Beschäftigte sollten Licht an ihrem Platz anpassen können, etwa mit Jalousien oder dimmbaren Leuchten. Auch matte Oberflächen bei Tischen und Bildschirmen helfen, störende Reflexionen zu vermeiden.

LED als Standard: Was sich seit 2023 geändert hat

Seit dem 25. August 2023 dürfen in der EU keine quecksilberhaltigen Leuchtstoffröhren der Typen T5 und T8 mehr hergestellt werden. Vorhandene Röhren dürfen weiter genutzt werden, Ersatz wird aber zunehmend schwer zu bekommen sein. Für viele Büros ist der Umstieg auf LED deshalb nicht mehr nur eine Option, sondern eine Frage der Zeit.

Beim Umstieg gibt es zwei Wege:

  • LED-Retrofit-Röhren: Sie ersetzen Leuchtstoffröhren in vorhandenen Leuchten. Das ist günstig, aber nicht jede Leuchte ist geeignet, und Umbauten müssen fachgerecht und zulässig sein.
  • Neue LED-Leuchten oder LED-Panels: Teurer in der Anschaffung, aber lichttechnisch auf moderne Anforderungen ausgelegt und oft mit Steuerung kombinierbar.

Beim Kauf lohnt es sich, nicht nur auf den Preis zu achten. Warum Unternehmen von hochwertigen LED-Panels mehrfach profitieren können und billige Panels auf Dauer teuer werden, erläutert zum Beispiel der Fachhändler Beleuchtungdirekt in seinem Ratgeber. Hilfreiche Ergänzungen findest du auch in unserem Beitrag Ein Büro kostengünstig mit LEDs beleuchten.

Worauf du bei LED-Leuchten achtest

Merkmal Empfehlung für Büros
Farbwiedergabe (Ra bzw. CRI) Mindestens 80, damit Farben natürlich wirken
Lichtfarbe Neutralweiß (etwa 4.000 Kelvin) für Arbeitsbereiche, wärmeres Licht für Pausenräume
Blendbegrenzung Leuchten mit niedrigem UGR-Wert für Bildschirmarbeitsplätze
Flimmerfreiheit Hochwertige Treiber ohne sichtbares oder unbewusst wahrnehmbares Flimmern
Effizienz Hohe Lichtausbeute in Lumen pro Watt
Steuerung Dimmbar, Präsenz- und Tageslichtsensoren für Nebenräume und Fensterplätze

Ergänzend zur Allgemeinbeleuchtung kann eine gute Arbeitsplatzleuchte sinnvoll sein, damit Beschäftigte die Helligkeit an ihrem Schreibtisch selbst anpassen können. Tipps dazu bietet unser Artikel zum richtig ausgeleuchteten Schreibtisch.

Licht für unterschiedliche Bereiche

Ein Büro besteht nicht nur aus Schreibtischen. Eine durchdachte Beleuchtung im Büro berücksichtigt, dass in verschiedenen Zonen unterschiedliche Tätigkeiten stattfinden:

  • Arbeitsplätze: Gleichmäßige, blendfreie Allgemeinbeleuchtung, ergänzt durch individuell steuerbare Leuchten am Platz.
  • Besprechungsräume: Dimmbares Licht, damit Präsentationen auf Bildschirmen gut sichtbar sind und Videokonferenzen Gesichter gleichmäßig ausleuchten.
  • Empfang und Kundenbereich: Einladende, etwas wärmere Lichtstimmung, die zum Markenauftritt passt.
  • Flure, Lager und Sanitärräume: Präsenzmelder sparen Strom, weil das Licht nur bei Bedarf brennt.
  • Pausenräume: Wärmeres Licht hilft beim Abschalten.

Gerade in kleinen Büros, in denen ein Raum mehrere Funktionen erfüllt, lohnt sich eine flexible Beleuchtung im Büro mit Lichtszenen, die sich per Schalter oder App umstellen lassen.

Kosten und Einsparungen abschätzen

Ob sich eine Modernisierung rechnet, kannst du mit einer einfachen Überschlagsrechnung prüfen. Ein Beispiel mit Annahmen:

  • 20 alte Leuchten mit je 70 Watt Anschlussleistung werden durch LED-Leuchten mit je 35 Watt ersetzt.
  • Die Beleuchtung läuft 2.200 Stunden im Jahr.
  • Der Strompreis liegt bei 0,25 Euro pro Kilowattstunde.

Ersparnis: 20 × 35 Watt × 2.200 Stunden = 1.540 Kilowattstunden pro Jahr, also rund 385 Euro. Hinzu kommen geringere Wartungskosten, weil LED-Leuchten seltener getauscht werden müssen. Mit Präsenzmeldern in Fluren, Toiletten und Besprechungsräumen lässt sich der Verbrauch weiter senken. Setze in deiner eigenen Rechnung die tatsächlichen Leistungen, Betriebszeiten und deinen Strompreis ein.

Für den Austausch kompletter Beleuchtungsanlagen in Nichtwohngebäuden gab es in der Vergangenheit Zuschüsse über die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Prüfe vor einer größeren Investition die aktuellen Förderbedingungen.

Bei gemieteten Büros lohnt sich ein Gespräch mit dem Vermieter: Manche Eigentümer übernehmen die Modernisierung der Beleuchtung im Büro, weil sie den Wert der Fläche steigert. Halte Absprachen dazu schriftlich fest, damit klar ist, wem die neuen Leuchten bei Auszug gehören.

In 5 Schritten zum Lichtkonzept

  1. Bestand aufnehmen: Welche Leuchten gibt es, wie alt sind sie, wo gibt es Beschwerden über zu dunkles oder blendendes Licht?
  2. Bereiche festlegen: Arbeitsplätze, Besprechung, Empfang, Flure und Pausenräume haben unterschiedliche Anforderungen.
  3. Lichtplanung anfordern: Fachhändler oder Elektrobetriebe erstellen eine Lichtberechnung, die die Mindestwerte nachweist.
  4. Angebote vergleichen: Neben dem Preis auf Farbwiedergabe, Blendung, Flimmerfreiheit und Garantie achten.
  5. Nach dem Einbau prüfen: Mitarbeitende nach ihrer Einschätzung fragen und gegebenenfalls nachjustieren.

Wenn du dein Büro neu einrichtest, plane die Beleuchtung zusammen mit Möbeln und Arbeitsplätzen. Einen Leitfaden mit Kosten und Checkliste findest du im Beitrag Büro einrichten im Startup.

Häufige Fragen

Welche Beleuchtung im Büro ist vorgeschrieben?

Nach ASR A3.4 sind an Büroarbeitsplätzen für Schreiben, Lesen und Datenverarbeitung mindestens 500 Lux erforderlich. Zusätzlich gelten Anforderungen an Tageslicht, Sichtverbindung und Blendungsbegrenzung.

Darf ich alte Leuchtstoffröhren weiter nutzen?

Ja, vorhandene Röhren dürfen weiter betrieben werden. Da T5- und T8-Röhren seit August 2023 nicht mehr hergestellt werden dürfen, solltest du den Umstieg auf LED aber rechtzeitig planen.

Welche Lichtfarbe ist im Büro am besten?

Für Arbeitsbereiche wird meist neutralweißes Licht um 4.000 Kelvin gewählt. Es wirkt aktivierend, ohne kühl zu sein.

Wer ist für die Beleuchtung verantwortlich, wenn das Büro gemietet ist?

Für den Arbeitsschutz bleibt der Arbeitgeber verantwortlich. Ob Vermieter oder Mieter die Leuchten stellen und erneuern, regelt der Mietvertrag.

Fazit

Eine gute Beleuchtung im Büro erfüllt Arbeitsschutzvorgaben, unterstützt konzentriertes Arbeiten und senkt mit moderner LED-Technik die Stromkosten. Entscheidend sind die Mindestwerte der ASR A3.4, eine blendfreie Anordnung und hochwertige Leuchten mit guter Farbwiedergabe. Wer noch mit Leuchtstoffröhren arbeitet, sollte den Umstieg auf LED jetzt planen und dabei nicht nur auf den Anschaffungspreis achten.

Quellen

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